Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen
Online seit 4. März
IBRRS 2026, 0464
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 19.11.2025 - 13 W 41/25
Ein Beschluss, mit dem ein Antrag auf Einräumung einer Stellungnahmefrist zu der an diesem Tag durchgeführten Beweisaufnahme in einem selbständigen Beweisverfahren zurückgewiesen wird, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
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Online seit 3. März
IBRRS 2026, 0478
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 13.11.2025 - IX ZR 103/23
1. Die Pflicht des Rechtsanwalts, seinem Mandanten gegenüber die Aussichtslosigkeit eines Klageantrags klar herauszustellen, besteht unabhängig davon, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist oder nicht (Festhaltung BGH, IBR 2021, 608).*)
2. Auch wenn der Rechtsschutzversicherer die Deckungsanfrage seines Versicherungsnehmers geprüft hat und selbst hätte erkennen können, dass die Rechtsverfolgung aussichtslos ist, verstößt das Schadensersatzverlangen des Rechtsschutzversicherers aus übergegangenem Recht der Versicherungsnehmer weder gegen Treu und Glauben noch ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens zu kürzen (Fortführung BGH, IBR 2021, 608).*)
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IBRRS 2025, 2198
Prozessuales
LG Krefeld, Beschluss vom 29.07.2025 - 2 T 10/25
1. Enthält ein vorbereitender Schriftsatz eine Kündigung, muss diese gem. § 130e ZPO klar erkennbar sein, damit der Zugang beim Empfänger derselben fingiert wird.
2. Die Kündigung darf weder überraschend noch versteckt sein; sie muss deutlich und übersichtlich zum Ausdruck gebracht werden.
3. Erforderlich ist eine Heraushebung aus dem übrigen Text in nicht zu übersehender Weise, die beim bloßen Durchblättern ohne Weiteres erkennbar ist.
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Online seit 2. März
IBRRS 2026, 0407
Bauvertrag
OLG Naumburg, Urteil vom 19.12.2024 - 2 U 33/24
1. Die Einrede der fehlenden Prüfbarkeit einer Abrechnung hindert den Fälligkeitseintritt der Werklohnforderung nicht, wenn die Abrechnung objektiv prüfbar ist.
2. Die hinreichende Individualisierung eines mit einem Mahnbescheid geltend gemachten Anspruchs erfordert, dass die Forderung durch ihre Kennzeichnung von anderen Forderungen unterschieden und abgegrenzt werden kann. Sie kann sich auch aus außerhalb des Mahnbescheids liegenden Gesichtspunkten ergeben.
3. Ein einheitlicher Werklohnanspruch muss im Mahnbescheid zwar nicht aufgeschlüsselt werden, wohl aber ein Gesamtbetrag, der sich aus mehreren Einzelforderungen zusammensetzt.
4. Die Individualisierung kann nachgeholt werden, wirkt aber nur ab dem Zeitpunkt ihrer Vornahme. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids ist ausgeschlossen.
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IBRRS 2026, 0482
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 10.02.2026 - VI ZR 313/24
Bei der Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV, wonach das elektronische Dokument im Dateiformat pdf zu übermitteln ist, handelt es sich um zwingendes Recht. Bei führender elektronischer Akte ist eine docx-Datei ein nicht formwirksam eingereichtes Dokument (im Anschluss an BAGE 178, 343, Rz. 12, 43 ff. [zu § 46c Abs. 2 ArbGG]; BVerwG, NVwZ 2023, 1823, Rz. 2 f., 8 ff. [zu § 55a Abs. 2. VwGO]; BFH, BFHE 2024, 834, Rz. 1, 3 ff. [zu § 52a Abs. 2 FGO]).*)
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IBRRS 2026, 0461
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.12.2025 - 5 W 31/25
Hilft das Ausgangsgericht einer Streitwertbeschwerde ab, kann gegen die Entscheidung durch einen anderen Beteiligten Beschwerde eingelegt werden. Ist die Sechs-Monats-Frist nach § 68 Abs. 1 Satz 3, 1. Hs. GKG i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bereits abgelaufen, muss die Beschwerde binnen eines Monats gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. GKG eingelegt werden.*)
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Online seit 27. Februar
IBRRS 2026, 0460
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.01.2026 - 9 U 108/25
1. Fällt die Beschwer des Berufungsklägers nach Einlegung der Berufung durch Berichtigung des angefochtenen Urteils weg, kann das Rechtsmittel für erledigt erklärt werden.*)
2. Schließt sich der Berufungsbeklagte der Erledigung an, ist eine Kostenentscheidung in analoger Anwendung des § 91a ZPO durch Beschluss auszusprechen. Dabei können die durch unrichtige Sachbehandlung entstandenen Gerichtskosten gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 GKG niedergeschlagen werden. Die außergerichtlichen Kosten sind regelmäßig dem Berufungsbeklagten aufzuerlegen.*)
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Online seit 26. Februar
IBRRS 2026, 0449
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 19.02.2026 - IX ZR 226/22
1. Die Vergütungsvereinbarung muss in der Textform genügender Weise auch den Anwendungsbereich der Honorarabrede erkennen lassen.*)
2. Für die Auslegung der Vergütungsvereinbarung dürfen auch außerhalb der Textform liegende Umstände herangezogen werden.*)
3. Die Klausel "Das vereinbarte Honorar kann über den Gebühren des RVG liegen (= Grundlage für evtl. Erstattungsansprüche gegen die Gegenpartei)" ist kein ausreichender Hinweis darauf, dass der Gegner im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.*)
4. Eine in einer Vergütungsvereinbarung enthaltene Anerkenntnisklausel, nach deren Inhalt mit den Rechnungen dargestellte Bearbeitungszeiten für das Mandat vom Mandanten anerkannt seien, sollte der Mandant nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Rechnung auf Fehler hingewiesen haben, ist auch im Rechtsverkehr mit Unternehmern unwirksam (Fortführung BGH, IBR 2024, 603).*)
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IBRRS 2026, 0451
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.02.2026 - XII ZR 77/25
1. Ein Gericht darf ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.
2. Das Gericht hat auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und dem Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen. Dabei genügt es nicht, dass das Gericht allgemeine und pauschale Hinweise erteilt; es muss vielmehr die Parteien auf den für entscheidungserheblich erachteten Aspekt unmissverständlich hinweisen und ihnen Gelegenheit zur Abhilfe geben.
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