Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Hervorzuhebende Urteile zum Recht am Bau
In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit heute
IBRRS 2026, 1385
Bauvertrag
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2024 - 4 U 25/24
1. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt. Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat.
2. Aus dem Fehlen von Mängelsymptomen (hier: Feuchtigkeitserscheinungen auf einem nicht feuchtebeständigen Estrich) kann nicht ohne weiteres darauf geschlossen werden, dass künftig keine Mängelerscheinungen auftreten werden und eine Mängelbeseitigung deshalb unverhältnismäßig ist (Abgrenzung zu OLG Celle, IBR 2007, 132).
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Online seit 11. Juni
IBRRS 2026, 1325
Bauvertrag
OLG Celle, Beschluss vom 23.01.2026 - 16 U 102/25
Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers vom Besteller erklärte Aufrechnung mit kündigungsbedingten Fertigstellungsmehrkosten ist wegen Gläubigerbenachteiligung anfechtbar, wenn die aufrechenbar gegenüberstehenden Forderungen aus demselben Vertrag stammen.
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Online seit 9. Juni
IBRRS 2026, 1284
Bauhaftung
OLG Köln, Beschluss vom 13.05.2025 - 4 U 90/24
1. Die Bergschadenshaftung wegen eines Sachschadens setzt eine bereits eingetretene und noch andauernde Integritätsverletzung der Sachsubstanz voraus.
2. Allein die Möglichkeit einer zukünftigen Beschädigung unabhängig vom Wahrscheinlichkeitsgrad ihres Eintretens vermag keinen Bergschadensersatzanspruch auszulösen. Gleiches gilt für die bloße Belegenheit eines Grundstücks in einem Bergschadensgebiet.
3. Reine Vermögensschäden sind im Rahmen der Bergschadenshaftung nicht ersatzfähig.
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Online seit 8. Juni
IBRRS 2026, 1287
Bauvertrag
OLG München, Beschluss vom 25.09.2024 - 28 U 1874/24 Bau
1. Eine als "Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB" überschriebene Erklärung, die auch in der Begründung auf die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Kündigung aus wichtigem Grund abstellt, kann nicht als Widerrufserklärung ausgelegt werden.
2. Es gibt keinen Rechtssatz, wonach mit der Beendigungserklärung eines Verbrauchers stets das für diesen günstigste Gestaltungsrecht ausgeübt wird.
3. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund kann jedenfalls dann als (hilfsweise) freie Kündigung ausgelegt werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Vertrag unter keinen Umständen weitergeführt werden soll (hier bejaht).
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Online seit 3. Juni
IBRRS 2025, 1506
Werkvertrag
OLG München, Beschluss vom 17.10.2023 - 28 U 1690/23 Bau
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann aus dem zwischen einem Voreigentümer und einem Dritten geschlossenen Vertrag über den Erwerb von Sondereigentumseinheiten mit Ausbaurecht keinen Anspruch gegen den Dritten auf Zahlung eines Vorschusses für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, die bei Durchführung der Ausbauarbeiten entstanden sind, herleiten.
2. Ein Rechtsmittelführer, der die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht gem. § 139 ZPO geltend macht, muss darlegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert hätte, insbesondere was er hierauf im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre. Nur hierdurch wird das Rechtsmittelgericht in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob die angefochtene Entscheidung auf dem geltend gemachten Verstoß gegen die Hinweispflicht beruht.
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Online seit 1. Juni
IBRRS 2025, 2901
Bauvertrag
OLG München, Urteil vom 17.07.2023 - 28 U 1010/23 Bau
1. Ein Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Fenstern, Fenstertüren und Innentüren im Rahmen einer Gebäudesanierung stellt einen Werkvertrag dar.
2. Die Erklärung eines unberechtigten "Rücktritts" vom Vertrag durch den Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund.
3. Nach einer solchen Kündigung aus wichtigem Grund geht der Vertrag in ein Abrechnungsverhältnis über.
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Online seit 29. Mai
IBRRS 2026, 1229
Bauhaftung
OLG Celle, Urteil vom 06.05.2026 - 14 U 116/25
1. Der Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftPflG steht nicht entgegen, dass der Geschädigte selbst eine schadensstiftende Handlung vorgenommen hat.*)
2. Die an einen Tiefbauunternehmer zu stellenden Sorgfaltsanforderungen gelten auch für Arbeiten auf einem privaten Grundstück, wenn besondere Anhaltspunkte für dort liegende Versorgungsleitungen (hier: Wasserleitung) vorhanden sind.*)
3. Die Betriebsgefahr nach § 2 HaftPflG kann bei Abwägung gem. § 4 HaftPflG vollständig zurücktreten, wenn der geschädigte Tiefbauunternehmer selbst den Schaden durch grob sorgfaltswidriges Verhalten verursacht hat, indem er sich blind auf ungeeignete Pläne verlassen hat.*)
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Online seit 27. Mai
IBRRS 2026, 1206
Werkvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.05.2026 - 4 U 32/25
1. Ein Vertrag über die Lieferung eines Bausatzes für einen Holzcarport stellt einen Werklieferungsvertrag dar, auf den die Vorschriften des Kaufrechts Anwendung finden.
2. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist nur dann wegen Anfertigung der Ware "nach Kundenspezifikation" ausgeschlossen, wenn der Unternehmer durch die Rücknahme auf Bestellung angefertigter Ware erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, die spezifisch damit zusammenhängen und dadurch entstehen, dass die Ware erst auf Bestellung des Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt wurde (hier verneint).
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Online seit 26. Mai
IBRRS 2026, 1201
Bauvertrag
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2025 - 5 U 111/24
1. Ein Abwicklungsverhältnis kann erst entstehen, wenn der nach Fälligkeit des Erfüllungsanspruchs entstandene Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers entfallen ist.
2. Ein vom Auftraggeber mündlich ausgesprochenes Baustellenverbot führt hinsichtlich geltend gemachter Mängelbeseitigungsansprüche zum Annahmeverzug; eine Kündigung scheidet hingegen mangels Einhaltung der gesetzlichen Schriftform aus.
3. Der Umstand, dass der Auftragnehmer nach Ausspruch des Baustellenverbots die Baustelle geräumt, keine Abnahme verlangt und auch keine Schlussrechnung gestellt hat, führt nicht zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung.
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Online seit 21. Mai
IBRRS 2026, 1196
Bausicherheiten
BGH, Urteil vom 07.05.2026 - VII ZR 107/25
Die in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (ZVB/E-StB 2012) enthaltene Klausel
"110 Sicherheitsleistung (§ 17)
...
110.3 Eine nicht verwendete Sicherheit wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen sind."
benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist daher als vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam.*)
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IBRRS 2026, 1189
Bauvertrag
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.03.2026 - 19 U 168/24
1. Eine Klausel in gegenüber einem Privatkunden verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers, dass "im Fall der Kündigung" die (werkvertragliche) Vergütung auf 25% des Bruttopreises pauschaliert werde, ist unwirksam.*)
2. Die Erklärung des Gerichts, es habe sich noch nicht abschließend entschieden, stellt kein hinreichendes Abrücken von einem zuvor erteilten Hinweis dar.*)
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