Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Hervorzuhebende Urteile zum Recht am Bau
In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 3. Juni
IBRRS 2025, 1506
Werkvertrag
OLG München, Beschluss vom 17.10.2023 - 28 U 1690/23 Bau
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann aus dem zwischen einem Voreigentümer und einem Dritten geschlossenen Vertrag über den Erwerb von Sondereigentumseinheiten mit Ausbaurecht keinen Anspruch gegen den Dritten auf Zahlung eines Vorschusses für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, die bei Durchführung der Ausbauarbeiten entstanden sind, herleiten.
2. Ein Rechtsmittelführer, der die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO geltend macht, muss darlegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert hätte, insbesondere was er hierauf im einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre. Nur hierdurch wird das Rechtsmittelgericht in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob die angefochtene Entscheidung auf dem geltend gemachten Verstoß gegen die Hinweispflicht beruht.
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Online seit 1. Juni
IBRRS 2025, 2901
Bauvertrag
OLG München, Urteil vom 17.07.2023 - 28 U 1010/23 Bau
1. Ein Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Fenstern, Fenstertüren und Innentüren im Rahmen einer Gebäudesanierung stellt einen Werkvertrag dar.
2. Die Erklärung eines unberechtigten "Rücktritts" vom Vertrag durch den Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund.
3. Nach einer solchen Kündigung aus wichtigem Grund geht der Vertrag in ein Abrechnungsverhältnis über.
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Online seit 29. Mai
IBRRS 2026, 1229
Bauhaftung
OLG Celle, Urteil vom 06.05.2026 - 14 U 116/25
1. Der Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftPflG steht nicht entgegen, dass der Geschädigte selbst eine schadensstiftende Handlung vorgenommen hat.*)
2. Die an einen Tiefbauunternehmer zu stellenden Sorgfaltsanforderungen gelten auch für Arbeiten auf einem privaten Grundstück, wenn besondere Anhaltspunkte für dort liegende Versorgungsleitungen (hier: Wasserleitung) vorhanden sind.*)
3. Die Betriebsgefahr nach § 2 HaftPflG kann bei Abwägung gem. § 4 HaftPflG vollständig zurücktreten, wenn der geschädigte Tiefbauunternehmer selbst den Schaden durch grob sorgfaltswidriges Verhalten verursacht hat, indem er sich blind auf ungeeignete Pläne verlassen hat.*)
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Online seit 27. Mai
IBRRS 2026, 1206
Werkvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.05.2026 - 4 U 32/25
1. Ein Vertrag über die Lieferung eines Bausatzes für einen Holzcarport stellt einen Werklieferungsvertrag dar, auf den die Vorschriften des Kaufrechts Anwendung finden.
2. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist nur dann wegen Anfertigung der Ware "nach Kundenspezifikation" ausgeschlossen, wenn der Unternehmer durch die Rücknahme auf Bestellung angefertigter Ware erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, die spezifisch damit zusammenhängen und dadurch entstehen, dass die Ware erst auf Bestellung des Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt wurde (hier verneint).
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Online seit 26. Mai
IBRRS 2026, 1201
Bauvertrag
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2025 - 5 U 111/24
1. Ein Abwicklungsverhältnis kann erst entstehen, wenn der nach Fälligkeit des Erfüllungsanspruchs entstandene Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers entfallen ist.
2. Ein vom Auftraggeber mündlich ausgesprochenes Baustellenverbot führt hinsichtlich geltend gemachter Mängelbeseitigungsansprüche zum Annahmeverzug; eine Kündigung scheidet hingegen mangels Einhaltung der gesetzlichen Schriftform aus.
3. Der Umstand, dass der Auftragnehmer nach Ausspruch des Baustellenverbots die Baustelle geräumt, keine Abnahme verlangt und auch keine Schlussrechnung gestellt hat, führt nicht zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung.
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Online seit 21. Mai
IBRRS 2026, 1196
Bausicherheiten
BGH, Urteil vom 07.05.2026 - VII ZR 107/25
Die in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (ZVB/E-StB 2012) enthaltene Klausel
"110 Sicherheitsleistung (§ 17)
...
110.3 Eine nicht verwendete Sicherheit wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen sind."
benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist daher als vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam.*)
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IBRRS 2026, 1189
Bauvertrag
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.03.2026 - 19 U 168/24
1. Eine Klausel in gegenüber einem Privatkunden verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers, dass "im Fall der Kündigung" die (werkvertragliche) Vergütung auf 25% des Bruttopreises pauschaliert werde, ist unwirksam.*)
2. Die Erklärung des Gerichts, es habe sich noch nicht abschließend entschieden, stellt kein hinreichendes Abrücken von einem zuvor erteilten Hinweis dar.*)
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Online seit 18. Mai
IBRRS 2026, 1101
Bauvertrag
OLG Schleswig, Urteil vom 21.08.2024 - 12 U 29/23
1. Soll ein Architekt mit Wissen und Wollen des Auftraggebers als sog. Abschlussgehilfe auch die Bauverträge verhandeln und zum Abschluss bringen, dann muss sich der Auftraggeber das Handeln des Architekten zurechnen lassen und eine etwaige Unwirksamkeit der vom Architekten vorformulierten Klauseln im Bauvertrag gegen sich gelten lassen.
2. Sieht der Bauvertrag vor, dass ein vom Auftragnehmer vorzulegender Terminplan nachträglich Vertragsbestandteil wird, dann ergibt sich die verbindlich einzuhaltende Bauzeit aus diesem nachträglich vorgelegten Terminplan. Das kann selbst dann anzunehmen sein, wenn der Terminplan nur als "Vorschlag" übermittelt und vom Auftraggeber nicht ausdrücklich bestätigt wurde.
3. Eine Vertragsstrafenvereinbarung wird hinfällig, wenn der Terminplan aufgrund von Behinderungen umgeworfen und eine durchgreifende Neuordnung der Bauablaufplanung notwendig wurde.
4. Bereits einzelne vom Auftraggeber (mit) zu vertretende Behinderungen können hierfür ausreichend sein. Entscheidend ist, ob die Behinderung im Zeitpunkt ihres Eintritts schon für sich genommen wegen der mit ihr verbundenen Umstellungen des Arbeitsablaufs die Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins oder seine Verschiebung um einen nur unerheblichen Zeitraum als ausgeschlossen erscheinen lässt.
Online seit 13. Mai
IBRRS 2026, 1102
Bauvertrag
KG, Urteil vom 06.03.2026 - 21 U 11/21
1. Der Kündigungstatbestand aus § 8 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 i.V.m. § 5 Abs. 4 Fall 2 VOB/B hält einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB stand, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist.*)
2. Ist es umstritten, ob der Unternehmer bei Ablauf einer vertraglich bestimmten Ausführungsfrist die geschuldete Leistung vertragsgerecht erbracht hat, so trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast, auch wenn der Besteller auf die behauptete Nichterfüllung eine Kündigung aus wichtigem Grund stützt.*)
3. Beweiswürdigung zu der Frage, ob ein Unternehmer das Aushubplanum für eine Unterwasserbetonsohle durch Nassbaggerarbeiten ordnungsgemäß hergestellt hat.*)
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Online seit 12. Mai
IBRRS 2026, 1100
Bauhaftung
OLG Rostock, Beschluss vom 07.05.2026 - 5 U 39/24
1. Die hohen Anforderungen an die Pflicht eines Tiefbauunternehmens, sich vor der Durchführung von Erdarbeiten an öffentlichen Straßenflächen nach der Existenz und dem Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu erkundigen, gelten nicht allgemein für Arbeiten auf einem Privatgrundstück.
2. Eine Erkundigungspflicht des Tiefbauunternehmens besteht insoweit nur, wenn unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten besondere Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Versorgungsleitungen über das Privatgrundstück verlaufen (hier verneint).
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Online seit 11. Mai
IBRRS 2026, 1092
Bausicherheiten
OLG München, Urteil vom 27.04.2026 - 17 U 2866/25
1. Die Sicherungshypothek des Bauunternehmers nach § 650e BGB ist streng akzessorisch. Der Unternehmer hat die vom Besteller geleistete Sicherheit zurückzugeben, sobald der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Forderung des Unternehmers erloschen oder wegen eingetretener Verjährung undurchsetzbar geworden ist.
2. Besteht die Forderung nicht mehr, ist das Grundbuch im Hinblick auf die Sicherungshypothek (und damit auch im Hinblick auf eine diese sichernde Vormerkung) unrichtig.
3. Erfolgt eine Abtretung vor der Eintragung der für den Zedenten bereits bewilligten Vormerkung, kann die Vormerkung nicht auf den Zessionar übergehen, da sie im Zeitpunkt der Abtretung mangels Eintragung noch nicht entstanden ist. Sie kann aber auch nicht in der Person des Zedenten entstehen, weil dieser im Zeitpunkt der Eintragung nicht mehr Rechtsinhaber des gesicherten Anspruchs ist; aus diesem Grund kommt nur eine Entstehung in Person des Zessionars in Betracht.
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Online seit 8. Mai
IBRRS 2026, 1067
Kaufrecht
OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2026 - 2 U 18/25
1. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage ist als Kaufvertrag mit Montagenebenpflicht zu würdigen, wenn serienmäßig vorgefertigte Standardkomponenten geliefert werden und sich die Installations- und Anpassungsarbeiten nicht ausnahmsweise als besonders komplex darstellen.*)
2. Eine Verkäuferangabe, wonach sich die maximale Speicherkapazität eines Batteriespeichers auf eine bestimmte Größe belaufen soll (hier 5 kWh), ist in der Regel als Beschaffenheitsvereinbarung auszulegen, dass diese Kapazität unter normalen Betriebsbedingungen erreicht werden kann.*)
3. Sofern die maximale Speicherkapazität dauerhaft nicht erreicht werden kann, weil der Hersteller im Wege des Fernzugriffs eine Leistungsreduzierung vornimmt, um damit die Wiederholung in der Vergangenheit bereits aufgetretener Brandereignisse zu vermeiden, wird darin im Regelfall eine Negativabweichung von der Beschaffenheitsvereinbarung liegen (§ 434 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB).*)
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