Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Hervorzuhebende Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht
In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 30. März
IBRRS 2026, 0758
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2026 - 1 KN 40/22
In einem Bebauungsplan, der erstmals eine Wohnbebauung im bisherigen Außenbereich ermöglicht, darf die Verwendung fossiler Brennstoffe auch ohne überschlägige Ermittlung der mit dem Einsatz erneuerbarer Energien verbundenen Mehrkosten ausgeschlossen werden.*)
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Online seit 26. März
IBRRS 2026, 0759
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 18.02.2026 - 4 BN 15.25
1. Lärmimmissionen in sogenannten Gemengelagen, d. h. in Bereichen, in denen Gebiete unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen (hier: Klinikgebiet einerseits und reines Wohngebiet andererseits), sind dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme entsprechend auszugleichen.
2. Die Immissionsrichtwerte sind (in der Regel) gebietsbezogen und insoweit Ausdruck einer typisierenden Betrachtungsweise. Das Rücksichtnahmegebot verlangt demgegenüber eine einzelfallbezogene Sichtweise.
3. Der in Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g) TA Lärm für "Krankenhäuser" bestimmte Immissionsrichtwert ist schon nicht gebiets-, sondern einrichtungsbezogen. Für ein Sondergebiet Klinik, das auch weitergehende Nutzungen umfassen kann, trifft Nr. 6.1 TA-Lärm keine Regelung.
4. Beeinträchtigungen, die von einem genehmigten Betrieb legal verursacht werden, können die Schutzwürdigkeit der angrenzenden Wohnbebauung mindern.
5. Ein Sonderfall kann nicht mit denselben Umständen begründet werden, die bereits Gegenstand der Regelung in Nr. 6.7 TA Lärm sind, die mit der Zwischenwertbildung eine auf die Gemengelagesituation und die genannten Umstände zugeschnittene Lösung enthält.
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Online seit 18. März
IBRRS 2026, 0648
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Beschluss vom 24.02.2026 - 9 ZB 25.91
1. Der Erlass einer Nutzungsuntersagung ist grundsätzlich schon dann gerechtfertigt ist, wenn ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird.
2. Eine rechtswidrige Nutzung darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht untersagt werden darf, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (hier verneint für ein Wettbüro im allgemeinen Wohngebiet).
3. Ob ein Wettbüro gemeinsam mit einer weiteren Nutzungseinheit ("Sportbar") in seinen städtebaulichen Auswirkungen als räumlich funktionale Einheit zu bewerten ist, ist in einer Gesamtschau anhand objektiver Umstände zu beurteilen und bestimmt sich nach baulichen und betrieblich funktionellen Gesichtspunkten.
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Online seit 16. März
IBRRS 2026, 0634
Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2026 - 5 S 2295/25
1. Die Nutzung eines Grundstücks kann im Regelfall bereits dann untersagt werden, wenn es an der dafür erforderlichen Genehmigung fehlt. Ist die Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig, ist dies im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2020 - 3 S 2590/18, VBlBW 2021, 326).*)
2. Das Fehlen von Bestandsschutz nach Maßgabe des § 76 Abs. 1 Satz 2 LBO-BW ist keine negative Tatbestandsvoraussetzung für eine Nutzungsuntersagung. Kann nicht festgestellt werden, ob die jeweilige Nutzung danach Bestandsschutz genießt, so geht das zu Lasten des Betroffenen.*)
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Online seit 13. März
IBRRS 2026, 0615
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.03.2026 - 1 LA 64/25
Eine Baugenehmigung für ein Wohngebäude kann im Einzelfall sowohl die Nutzungsart des Dauerwohnens als auch die des Ferienwohnens abdecken. Hierfür bedarf es aber besonderer Anhaltspunkte, die sich vorrangig aus der Genehmigung selbst, ergänzend auch aus dem sonstigen Genehmigungsvorgang, der konkreten Beschaffenheit des Bauvorhabens oder einem im konkreten Fall zum Ausdruck gekommenen Begriffsverständnis der Bauaufsichtsbehörde ergeben können (vgl. bereits Senatsbeschl, IBR 2024, 94).*)
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