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IBRRS 2012, 0465; IMRRS 2012, 0335
Leasing und Erbbaurecht
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Leasing und Erbbaurecht
Internetfernsehen: Keine Alternative zur Parabolantenne!
LG Berlin, Urteil vom 25.10.2011 - 65 S 38/11
1. Hörfunk- und Fernsehempfang ist ein wesentlicher Bestandteil des häuslichen Lebens und gehört deshalb zur üblichen Nutzung einer Wohnung. Ein Mieter verhält sich nicht vertragswidrig, wenn er Anlagen zum einwandfreien Empfang dieser Medien errichtet.
2. In größeren Haushalten mit mehreren interessierten Fernsehenzuschauern kann der Empfang ausländischer Sender übers Internet nicht die gewünschte Bildqualität anbieten, so dass Internetfernsehen keine echte Alternative zur Parabolantenne darstellt. Diese Antenne muss der Vermieter dulden.
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