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IBRRS 2024, 2196; IMRRS 2024, 0929
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Wohnraummiete
Betriebskostenrückstand von mehr als zwei Monatsmieten berechtigt zur Kündigung
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.06.2024 - 33052 C 64/24
1. Formell wirksam erteilte Betriebskostenabrechnungen können bei einer Rückstandshöhe, die zwei Monatsmieten übersteigt, zur Kündigung Anlass geben.
2. Die Kündigung wegen dieses Rückstands ist kein "einfach gelagerter" RVG-Fall!
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