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IBRRS 2023, 2550; IMRRS 2023, 1160
Wohnraummiete
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Mietpreisbremse bei Tausch des Mietobjekts nicht anwendbar
LG Berlin, Urteil vom 21.03.2023 - 65 S 159/22
Die Vorschriften über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (sog. Mietpreisbremse) sind auf ein vor Inkrafttreten begründetes Vertragsverhältnis nicht anwendbar, wenn auf Wunsch des Mieters ein Austausch des Mietobjekts stattgefunden hat; der Umstand, dass neben dem Austausch des Mietobjekts eine - der Ausstattung und Größe geschuldete - Anpassung der Miete vereinbart wurde, steht der Annahme einer einvernehmlichen Vertragsänderung nicht entgegen.
