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IBRRS 2023, 2490; IMRRS 2023, 1130; IVRRS 2023, 0441
Prozessuales
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Verlegungsantrag kurz vor dem Termin: Anforderungen an das ärztliche Attest?
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.07.2023 - 2 LA 28/20
Die Verhandlungsunfähigkeit einer Partei ist grundsätzlich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Wird dieses erst kurz vor dem Termin vorgelegt und mit einer Erkrankung begründet, muss der Verhinderungsgrund so konkret dargelegt sein, dass das Gericht ohne eigene Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob die Verhandlungsunfähigkeit tatsächlich vorliegt.
