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IBRRS 2022, 2797
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Bürgschaft erloschen: Bürgschaftsurkunde ist abzuholen!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.05.2022 - 22 W 22/22
1. Bei der Verpflichtung zur Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde handelt es sich um eine Holschuld.
2. Aus der Holschuld folgt für den Bürgschaftsgläubiger (hier: den Auftragnehmer) lediglich die Verpflichtung, die Bürgschaftsurkunde zur Abholung bereit zu halten und im Rahmen der Abholung herauszugeben. Weitere Pflichten - z.B. die Erklärung der Leistungsbereitschaft oder gar die Übersendung der Bürgschaftsurkunde - bestehen nicht.
3. Es obliegt dem Hauptschuldner (hier: dem Auftraggeber), seinen Abholwillen kundzutun und die Bürgschaftsurkunde abzuholen.
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