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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 1998; IMRRS 2022, 0823; IVRRS 2022, 0278
Mit Beitrag
Prozessuales
Klage und Widerklage betreffen verschiedene Gegenstände: Addition der Streitwerte!
LG Lübeck, Beschluss vom 24.06.2022 - 7 T 214/22
§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG findet keine Anwendung, wenn mit Klage und Widerklage lediglich Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden, die sich rechtlich zwar wechselseitig ausschließen, wirtschaftlich aber nicht überschneiden, sondern unterschiedliche Vermögenspositionen (hier: Mietkautionsrückforderung und Vermieteransprüche unter Abzug der Mietkaution) betreffen.*)
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