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IBRRS 2022, 0631; IMRRS 2022, 0212
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Wohnraummiete
Keine Wohnnutzung möglich: Kündigung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
AG Saarbrücken, Urteil vom 17.11.2021 - 36 C 195/21
1. Die außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags ist unter den Voraussetzungen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 3 BGB möglich.
2. Sind beide Parteien bei Vertragsschluss von der Nutzbarkeit zu Wohnzwecken ausgegangen, stellt sich dies im Nachhinein jedoch als falsch heraus, kann das Mietverhältnis nach § 313 BGB gekündigt werden.
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