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IBRRS 2021, 1461
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Bauvertrag
Keine Mängelrüge und Prüffrist abgelaufen: Leistung abgenommen!
OLG Oldenburg, Urteil vom 29.09.2020 - 13 U 89/18
1. Verwendet der Auftragnehmer ein anderes als das vertraglich vorgesehene Bauprodukt, ist seine Leistung nicht mangelhaft, wenn sich der Auftraggeber mit dem Wechsel des Herstellers zuvor einverstanden erklärt hat.
2. Die Leistung des Auftragnehmers ist abgenommen, wenn er seine Leistung vollständig erbracht hat, der Auftraggeber keine Mängelrügen erhoben hat und eine gewisse Prüffrist verstrichen ist.
3. Beim Einbau einer Heizungsanlage mit Warmwasser-Solarthermie ist eine Prüffrist von zwei Monaten zu veranschlagen.
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