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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 1251; IMRRS 2021, 0469
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Vorschuss für die Neuerstellung der Jahresabrechnungen?
BGH, Urteil vom 26.02.2021 - V ZR 290/19
Soll der Verwalter die Jahresabrechnung nur vorlegen, um den Wohnungseigentümern die Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung von Vorschüssen zu ermöglichen, und wird deshalb nur die Erstellung des Zahlenwerks verlangt, ist die Aufstellung der Jahresabrechnung eine vertretbare Handlung, auf die § 637 Abs. 3 BGB anzuwenden ist (Abgrenzung zu BGH, IVR 2016, 131).*)
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