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IBRRS 2020, 3600; IMRRS 2020, 1458
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Wohnraummiete
Kein Ausgleich für nicht geschuldete Schönheitsreparaturen
LG Wiesbaden, Urteil vom 09.07.2020 - 3 S 91/20
1. Durch den Mieter durchgeführte, aber von ihm nicht geschuldete Schönheitsreparaturen führen nicht zu einer Ausgleichspflicht des Vermieters.
2. Handschriftliche Zusätze, Einfügungen und Ergänzungen machen Betriebskostenabrechnungen grundsätzlich nicht formunwirksam.
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