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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 2312; IMRRS 2020, 0977; IVRRS 2020, 0414
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Prozessuales
Parteiangaben sollen anders gewürdigt werden: Berufungsgericht muss erneut anhören!
BGH, Beschluss vom 28.07.2020 - II ZR 20/20
Ein Berufungsgericht muss eine bereits in erster Instanz angehörte Partei nochmals hören, wenn es deren Aussage anders würdigen will als die Vorinstanz. Es gelten die gleichen Maßstäbe wie bei der Vernehmung eines Zeugen.
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