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IBRRS 2019, 2376; IMRRS 2019, 0876
Immobilien
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Aufgebotsverfahren bei unbekanntem Hypothekengläubiger
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2019 - 3 W 109/18
Sinn und Zweck des Aufgebotsverfahrens es ist auch, Unsicherheiten über das Bestehen der Gläubigerrechte auszuschließen. Die Aufgebotsverfahren nach §§ 1170, 1171 BGB stehen selbstständig neben der klageweisen Durchsetzung von Ansprüchen auf Bewilligung der Löschung.
