Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 2112; IMRRS 2019, 0780
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Fußboden zu laut: Eigentümer muss für Abhilfe sorgen
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2019 - 19 S 152/18
1. Liegt der Trittschall in der Wohnung darunter durch den Austausch des Bodenbelags (hier: Fließen statt Teppich) über der zulässigen Norm, so hat der Eigentümer eine Schalldämmung vorzunehmen. Das "Wie" liegt in seinem Ermessen.
2. Dies gilt auch dann, wenn die Hellhörigkeit an einer fehlenden Trittschalldämmung liegt und der Eigentümer beim Kauf der Wohnung hiervon nichts wusste.
Volltext