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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2018, 3993; IMRRS 2018, 1459
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Nicht jeder Mangel ist auch für einen Schaden des Mieters kausal

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 18.06.2018 - 7 S 5872/17

1. Zwischen einem Mangel der Mietsache und einer Verletzung, welche der Mieter erleidet, muss ein Kausalzusammenhang bestehen.

2. Dieser scheidet dann aus, wenn der Schadenseintritt fern jeglicher Lebenserfahrung liegt oder nicht vom Schutzzweck der verletzten Norm umfasst ist.

3. Ein Kausalzusammenhang ist zu verneinen, wenn ein defekter Rollo herunterfällt, die Mieterin deshalb erschrickt und auf der Treppe stürzt. Denn laute Geräusche gehören zur Alltagswirklichkeit, so dass ein Erschrecken über ein lautes plötzliches Geräusch dem Risikobereich des Mieters zuzurechnen ist.

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