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IBRRS 2018, 3824; IMRRS 2018, 1401
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Immobilien
Unterschrift werdenden Wohnungseigentümers genügt für den Verwalternachweis!
KG, Beschluss vom 11.09.2018 - 1 W 233/18
Die Nachweiserleichterung der §§ 26 Abs. 3, 24 Abs. 6 Satz 2 WEG gilt entsprechend, wenn die Beschlussniederschrift von einem werdenden Wohnungseigentümer unterzeichnet worden ist. Im Grundbuchverfahren muss dabei nicht nachgewiesen werden, dass die Wohnung dem werdenden Wohnungseigentümer bereits übergeben worden ist.*)
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