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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2938
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Auskunft zu spät erteilt: Architekt muss 500 Euro Bußgeld zahlen!
Berufsgericht für Architekten Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2018 - BG 103/17
1. Nach der baden-württembergischen Berufsordnung für Architekten/innen und Stadtplaner/innen sind alle Kammermitglieder verpflichtet, bei berufsbezogenen Anfragen die erforderlichen Auskünfte an die Kammer zu erteilen.*)
2. Für die Tatbestandsmäßigkeit eines berufsrechtlichen Verstoßes gegen die Auskunftspflicht ist es unerheblich, dass das Kammermitglied nach Ablauf der gesetzten Fristen die geforderte Auskunft erteilt bzw. die verlangten Nachweise vorgelegt hat.*)
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