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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2936; IMRRS 2018, 1063
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Wohnraummiete
Vermieter muss Mangel beseitigen - egal ob er stört!
BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 99/17
Für das Bestehen der Pflicht des Vermieters, die Wohnung gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie fortlaufend in diesem Zustand zu erhalten, ist es unerheblich, ob der Mieter die Sache tatsächlich nutzt und ihn ein Mangel daher subjektiv beeinträchtigt.*)
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