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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1625; VPRRS 2018, 0163
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Bauvertrag
Keine Entschädigung nach § 642 BGB bei verzögerter Zuschlagserteilung!
BGH, Urteil vom 26.04.2018 - VII ZR 81/17
Ein Anspruch auf Ersatz von nach Vertragspreisen einschließlich eines Prozentsatzes für Allgemeine Geschäftskosten kalkulierten Vorhaltekosten wegen verzögerter Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren steht dem Auftragnehmer nicht aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 642 BGB zu.*)
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