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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1066; IMRRS 2018, 0379; IVRRS 2018, 0164
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Prozessuales
Schäden können noch in 30 Jahren eintreten: Erneute Feststellungsklage zulässig!
BGH, Urteil vom 22.02.2018 - VII ZR 253/16
Ist die Verpflichtung zum Ersatz künftig eintretender Schäden rechtskräftig festgestellt, so steht die Sperrwirkung der materiellen Rechtskraft (ne bis in idem) der Zulässigkeit einer erneuten Feststellungsklage in unverjährter Zeit mit gleichem Streitgegenstand nicht entgegen, wenn Schäden noch nach Ablauf der 30-jährigen Verjährungsfrist eintreten können.*)
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