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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1019; IMRRS 2018, 0348
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Wohnraummiete
Fehler ergibt sich bereits aus Abrechnung: Keine Belegeinsicht erforderlich!
LG Hamburg, Urteil vom 09.01.2018 - 334 S 31/16
Ergibt sich bereits aus der Betriebskostenabrechnung selbst die Fehlerhaftigkeit, so ist eine Belegeinsicht nicht erforderlich. Dies ist etwa der Fall, wenn der Vermieter fehlerhaft die Heizkosten und die Wassererwärmungskosten zusammengelegt hat.
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