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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2749; VPRRS 2017, 0244
Mit Beitrag
Vergabe
Wann kann eine Entscheidung nach Lage der Akten ergehen?
VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2017 - 69d-VK-49/2016
1. Die Entscheidung nach Lage der Akten bei Unzulässigkeit oder offensichtlicher Unbegründetheit des Antrags gem. § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB a.F. setzt voraus, dass eindeutig und unzweifelhaft feststeht, dass der Nachprüfungsantrag abzulehnen ist und die mündliche Verhandlung mit hinreichender Sicherheit keine weiteren Erkenntnisse erbringen bzw. keine andere Bewertung ergeben wird.*)
2. Der Auskunftsanspruch gem. § 22 EG VOL/A 2009 wird nicht ohne Weiteres gewährt, sondern erfordert einen entsprechenden Antrag.*)
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