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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2657; IMRRS 2017, 1082
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Verteilungsschlüssel ist strikt einzuhalten!
AG Passau, Urteil vom 01.06.2017 - 23 C 1871/16 WEG
1. Soll sich nach der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung die Kostenverteilung exakt (und nicht gerundet) an der genauestens festgelegten Größe der Wohnungen orientieren, so sind abweichende Werte - und wenn auch nur um einige Quadratmeter - in der Jahresabrechnung auf der Grundlage der Gemeinschaftsordnung rechtlich nicht begründbar.
2. Liegt keine beschlussfähige Jahresabrechnung vor, entspricht eine damit zusammenhängende Entlastung des Verwaltungsbeirats nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
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