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IBRRS 2017, 1908; IMRRS 2017, 0774
Wohnraummiete
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Tierhaltungsverbot ist unwirksam!
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 16.03.2017 - 7 S 8871/16
1. Auch bei der einmaligen Verwendung eines Mustervertragsformulars, z. B. eines Mietvertragsformulars, handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn das Formular generell für eine Vielzahl von Fällen gedacht ist.
2. Ein umfassendes Verbot jeglicher Tierhaltung in einer Wohnanlage ohne Abweichungsmöglichkeit ist unwirksam.
3. Ein Vermieter ist verpflichtet, die Hundehaltung zu erlauben, wenn die Hundehaltung im konkreten Einzelfall eine vertragsmäßige Nutzung darstellt und keine schwerwiegenden Interessen des Vermieters entgegenstehen.
