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IBRRS 2017, 0717
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WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Eigene Leistung als fremde "verkauft": Besteller kann kündigen!

OLG Köln, Urteil vom 05.10.2016 - 8 U 58/14

1. Ein Werkvertrag kann durch den Besteller aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn eine schuldhafte schwere Gefährdung des Vertragszwecks durch den Unternehmer vorliegt. Der Unternehmer muss sich schuldhaft so verhalten haben, dass der Besteller hinsichtlich der weiteren Zusammenarbeit kein Vertrauen mehr zu ihm haben kann.

2. Suggeriert der Unternehmer dem Besteller, dass die Leistung von einem bestimmten Nachunternehmer erbracht wurde, obwohl dies nicht der Fall ist, kann der Besteller den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Unternehmer vertraglich verpflichtet war, die betreffende Leistung von diesem Nachunternehmer ausführen zu lassen.

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