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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2422; IMRRS 2016, 1450
Wohnraummietrecht
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Erbengemeinschaft als Vermieter: Darf Mieter/Miterbe bei Mängel die Miete mindern?
LG Saarbrücken, Urteil vom 26.08.2016 - 10 S 3/16
Dem Mieter steht ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Mietzinszahlung bis zur Erfüllung des mietvertraglichen Anspruchs auf Mängelbeseitigung nicht zu, wenn der Mieter die Mietsache von einer Erbengemeinschaft angemietet hat, deren Mitglied er ist, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts die finanzielle Grundlage der Erbengemeinschaft für eine Mängelbeseitigung zerstört und der Mieter nicht vorträgt, welche Maßnahmen er als Mitglied der Erbengemeinschaft ergriffen hat, um an einer Beschlussfassung zur Beseitigung der Mängel mitzuwirken.*)
