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IBRRS 2016, 1142; VPRRS 2016, 0179
Vergabe
Auftrag über Beseitigung von Öl, Kraft- und Schadstoffen: Dienstleistungskonzession!
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.12.2015 - 2 VK LSA 33/15
1. Nur die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern (vgl. § 102 GWB).*)
2. Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung für die geschuldeten Dienste in dem Recht zur Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen auf eigene Verantwortung und überwiegend auf eigenes Risiko besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises.*)
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