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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1094; IMRRS 2016, 0700
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Unrichtige Selbstauskunft und Mietrückstände rechtfertigen fristlose Kündigung!
AG München, Urteil vom 10.07.2015 - 411 C 26176/14
Bei einer fristlosen Zahlungsverzugskündigung, die auch auf eine unrichtige Selbstauskunft zur Bonität und auf wiederholte Zahlungsrückstände gestützt wurde, kann eine Nachzahlung der offenen Mieten keine Heilung der Kündigung bewirken.*)
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