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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 3124
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Darum prüfe, wer einen Bonus ausmacht, ob der Andere auch Vollmacht hat!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2015 - 5 U 46/14
1. Trifft ein Mitarbeiter des Auftraggebers mit dem Tragwerksplaner eine Vereinbarung, wonach der Tragwerksplaner als Abgeltung für eingetretene Zahlungsverzögerungen eine 10%-ige Bonuszahlung erhält, kann der Tragwerksplaner die Zahlung dieses Bonus nur verlangen, wenn der Auftraggeber wirksam vertreten wurde oder er die getroffene Absprache nachträglich genehmigt hat (hier verneint).
2. Durch Zahlungen auf ein ohnehin geschuldetes Honorar wird die von einem vollmachtlosen Vertreter geschlossene Bonusvereinbarung nicht im Nachhinein (konkludent) genehmigt.
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