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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2552; VPRRS 2015, 0295
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preisumrechnungsformel ist bekanntzumachen!

VK Sachsen, Beschluss vom 12.06.2015 - 1/SVK/016-15

1. Enthalten Vergabebekanntmachung und Verdingungsunterlagen für das Bewertungskriterium Preis lediglich die Angabe, dass dieser mit 50% in die Wertung mit einfließen wird, ohne offenzulegen, wie die einzelnen Angebotspreise zueinander in ein Verhältnis gesetzt werden sollen, stellt dies einen schwerwiegenden Vergaberechtsfehler dar, da so offenbleibt, welche Preisumrechnungsformel die Auftraggeberin wählen würde.*)

2. Ein Bieter muss sich nicht darauf einstellen oder gar verlassen, dass ein Auftraggeber als Umrechnungsformel für den Preis eine Standardumrechnungsformel aus einschlägigen Vergabehandbüchern verwenden werde, oder aber dass sich die Minderung der Punktzahl für die nächst teureren Angebote zwingend im Dreisatz-Rechenwege aus dem prozentualen Preisabstand zum günstigsten Bieter ableitet.*)

3. Inwieweit eine Verpflichtung des Auftraggebers besteht, Unterkriterien auszudifferenzieren, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist jedenfalls überschritten, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand derer das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird, und sie infolgedessen auch vor einer willkürlichen oder diskriminierenden Wertung nicht mehr effektiv geschützt sind.*)

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