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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2000, 0720
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.02.1999 - X ZR 8/96

Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer; Rechte des Bestellers bei Mangelhaftigkeit des Werks

Die Revision ist zulässig, wenn der nach ihrer Einlegung durch den Kläger auf dessen Seite beigetretene Streithelfer sie fristgerecht begründet.

a) Ist ein Werk mangelhaft und befindet sich der Unternehmer aus diesem Grunde mit seiner Leistungsverpflichtung im Verzug, so kann der Besteller die in den §§ 326 Abs. 1 und 634 Abs. 1 BGB vorgesehene Frist mit Ablehnungsandrohung setzen, ohne sich vorher für eine der beiden Anspruchsgrundlagen entscheiden zu müssen.

b) Ist ein Werk mangelhaft, kann der Besteller auf den Erfüllungsanspruch und die Rechte aus den §§ 323 ff. BGB verzichten und nur noch Ansprüche aus Gewährleistung nach den §§ 633 ff. BGB geltend machen. An die Annahme eines solchen Verzichts sind strenge Anforderungen zu stellen. Der Umstand allein, daß der Besteller im vorprozessualen Schriftverkehr nur werkvertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht hat, rechtfertigt nicht die Annahme eines Verzichts auf Ansprüche aus § 326 BGB.

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