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IBRRS 2016, 2633; VPRRS 2016, 0387
VergabeVergabe
Streit um Auslegung des Leistungsverzeichnisses: 2,0-facher Gebührensatz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2016 - Verg 3/15

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IBRRS 2015, 2656; VPRRS 2015, 0307
VergabeVergabe
Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb: Eignungsprüfung ist abschließend!

OLG München, Beschluss vom 17.09.2015 - Verg 3/15

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IBRRS 2015, 2951; VPRRS 2015, 0361
VergabeVergabe
Keine Auftragserweiterung auf Basis einer unbestimmten Anpassungsklausel!

OLG Dresden, Beschluss vom 07.07.2015 - Verg 3/15



IBRRS 2015, 3361; VPRRS 2015, 0432
VergabeVergabe
Bieter muss auf Fehler in der Ausschreibung hinweisen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2015 - Verg 3/15

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12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 0790; VPRRS 2019, 0073
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kommunale Wohnbaugesellschaft = öffentlicher Auftraggeber?

OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2019 - 1 Verg 3/15

Eine unter kommunaler Mehrheitsbeteiligung geführte Wohnbaugesellschaft ist, soweit sie Bauaufträge erteilt, kein öffentlicher Auftraggeber, wenn sie ihre Aufgaben mit Gewinnerzielungsabsicht und daher gewerblich wahrnimmt.




IBRRS 2016, 1848; VPRRS 2016, 0263
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Akteneinsichtsrecht vs. Geheimnisschutz: Was hat Vorrang?

OLG München, Beschluss vom 28.04.2016 - Verg 3/16

1. Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wiedergutzumachenden Weise beeinträchtigt werden können.

2. Derjenige, der an einen Aktenbestandteil ein Geheimhaltungsinteresse in Anspruch nimmt oder nehmen kann, hat dies nachvollziehbar zu begründen. Unter Berücksichtigung dieser Begründung sind dann die widerstreitenden Belange der Beteiligten gegeneinander abzuwägen mit der Folge, dass ein Fall gegeben sein kann, in denen der Geheimnisschutz zurückzutreten hat und eine Offenlegung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen anzuordnen ist.

3. Dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann auch durch Schwärzungen von Teilen der Vergabeakte Rechnung getragen werden.




IBRRS 2016, 2633; VPRRS 2016, 0387
VergabeVergabe
Streit um Auslegung des Leistungsverzeichnisses: 2,0-facher Gebührensatz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2016 - Verg 3/15

1. Eine Streitigkeit über die Auslegung des Leistungsverzeichnisses sowie die Beantwortung der Fragen, ob das Angebot der Antragstellerin wegen Abweichungen vom Leistungsverzeichnis auszuschließen war und ob erkannte Rechtsverstöße rechtzeitig erkannt und gerügt wurden, entsprechen einem durchschnittlichen vergaberechtlichen Schwierigkeitsgrad.

2. Durch die Festsetzung des 2,0-fachen Gebührensatzes wird dem Umfang und der Schwierigkeit einer solchen Streitigkeit hinreichend Rechnung getragen.

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IBRRS 2016, 1343; VPRRS 2016, 0197
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unter welchen Voraussetzungen kann ein VOF-Verhandlungsverfahren aufgehoben werden?

OLG Bremen, Beschluss vom 29.01.2016 - 2 Verg 3/15

1. Ein VOF-Verhandlungsverfahren kann nicht unter den in § 17 VOB/A 2012, § 20 EG VOB/A 2012 oder in § 17 VOL/A 2009 genannten Voraussetzungen aufgehoben werden. Die VOF setzt nur die Möglichkeit eines Verzichts auf die Auftragserteilung voraus, ohne dessen Voraussetzungen zu regeln.

2. Die Aufhebung eines vom Auftraggeber trotz Kenntnis einer ungesicherten Finanzierung eingeleiteten Vergabeverfahrens ist nicht möglich, da der Auftragnehmer insoweit Vertrauensschutz genießt.

3. Da sich das VOF-Verhandlungsverfahren als dynamischer Prozess darstellt, in dem sich durch Verhandlungen Veränderungen ergeben können, sind Modifikationen solange vom Verfahren gedeckt, wie die Identität als solche gewahrt bleibt und kein "Aliud" entsteht.




IBRRS 2016, 0438; VPRRS 2016, 0092
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist der zukünftige Mieter als Auftraggeber eines Bauauftrags anzusehen?

OLG Jena, Beschluss vom 07.10.2015 - 2 Verg 3/15

1. Ein von den Vertragsparteien offiziell als "Mietvertrag" bezeichneter Vertrag ist als öffentlicher Bauauftrag zu qualifizieren, wenn das vorrangige Ziel des Vertrags der Bau der Immobilie ist.

2. Weist ein Vertrag zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art auf, bestimmt sich nach dem Hauptgegenstand des Vertrags, welche vergaberechtlichen Vorschriften anwendbar sind.

3. Hält sich der Einfluss des Mieters auf die Ausgestaltung der Mietsache noch im Rahmen dessen, was einem solventen Mieter in der Planungsphase eingeräumt wird und die anderweitige Nutzung des Objekts für die Vermietung von Büroräumen nach Auslaufen des Mietvertrags nicht erschwert, liegt kein öffentlicher Bauauftrag vor.




IBRRS 2015, 2656; VPRRS 2015, 0307
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb: Eignungsprüfung ist abschließend!

OLG München, Beschluss vom 17.09.2015 - Verg 3/15

1. Bei einem freihändigen Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der VOL/A 2009 ist die Eignungsprüfung abschließend in der ersten Stufe durchzuführen. Die Rechte der weiteren Bieter werden verletzt, wenn ein Teilnehmer, obgleich die Eignung zu verneinen gewesen wäre, dennoch zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.*)

2. Nach Abschluss des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs muss in die Eignungsprüfungen eines Bieters wieder eingetreten werden, wenn die Eignung in dem Teilnahmewettbewerb vergaberechtswidrig bejaht wurde, die Voraussetzungen für einen zwingenden Ausschluss nicht vorliegen und eine weitere Prüfung, bei der der Vergabestelle ein Ermessens- und Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, erforderlich ist.*)

3. Die Vergabestelle muss vor dem Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignung im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens prüfen, ob sie von der Möglichkeit nach § 15 VOL/A 2009 Gebrauch macht, die Bieterin zur Erläuterung zum Beleg der Eignung vorgelegter Unterlagen aufzufordern.*)

4. Eine Berücksichtigung von nach Abgabetermin des Teilnahmeantrags eingereichter Unterlagen, deren Beachtung nicht von § 15 oder § 16 Abs. 2 VOL/A 2009 gedeckt ist, scheidet aus.*)

5. Unterlagen, die der Bieter mit dem Teilnahmeantrag einreichen und sich auch beschaffen hätte können, bzw. deren Beschaffung in seine Verantwortungssphäre fällt, stellen grundsätzlich keine neuen Tatsachen dar.*)

6. Die Begründung einer Wertung, bei der der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zukommt, muss zumindest so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar ist und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabestelle den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum eingehalten hat.*)

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IBRRS 2015, 2970; VPRRS 2015, 0366
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter geeignet? Auftraggeber darf bisherige Erfahrungen berücksichtigen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.07.2015 - 15 Verg 3/15

1. Bei der Prognoseentscheidung, ob ein Bieter geeignet ist, darf ein Auftraggeber auch eigene Erfahrungen, die er mit einem Bieter in der Vergangenheit gemacht hat, in die Betrachtung miteinbeziehen.

2. Grundlagen einer Prognoseentscheidung darüber, ob ein Bieter geeignet ist, müssen auf gesicherten Erkenntnissen beruhen, wobei der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, ein gerichtsähnliches Verfahren zur Ermittlung der Tatsachen durchzuführen.

3. Will ein Auftraggeber bei der Eignungsprüfung eigene Erfahrungen berücksichtigen, muss er den zugrunde liegenden Sachverhalt umfassend ermitteln und den Einwänden des Bieters mit angebrachter Sorgfalt nachgehen.




IBRRS 2015, 2951; VPRRS 2015, 0361
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Auftragserweiterung auf Basis einer unbestimmten Anpassungsklausel!

OLG Dresden, Beschluss vom 07.07.2015 - Verg 3/15

Eine Vertragsanpassungsklausel ist nur dann eine hinreichende Grundlage für eine Auftragserweiterung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, wenn sie eindeutig erkennen lässt, unter welchen Umständen der Vertrag wann und wie geändert werden kann.




IBRRS 2015, 2402; VPRRS 2015, 0253
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine (Nach-)Verhandlung über noch zu beschaffendes Grundstück!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.06.2015 - 11 Verg 3/15

1. Unzulässiges Nachverhandeln bei fehlendem Verwahrungsgrundstück im Zeitpunkt der Angebotsabgabe.*)

2. Gibt die Vergabestelle alternativ zum Vorhandensein einer Betriebsstätte im Vertragsgebiet eine maximale Reaktionszeit vor, so muss sie die Gewährleistung der Einhaltung der Reaktionszeit vor Auftragserteilung ernsthaft und methodisch vertretbar überprüfen. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt jedenfalls dann nicht, wenn gegen die inhaltliche Richtigkeit und Plausibilität erhebliche Zweifel bestehen.*)




IBRRS 2015, 3361; VPRRS 2015, 0432
VergabeVergabe
Bieter muss auf Fehler in der Ausschreibung hinweisen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2015 - Verg 3/15

1. Hat der Bieter die Fehlerhaftigkeit der Leistungsbeschreibung bereits während der Ausarbeitung des Angebots erkannt oder war der behauptete Rechtsverstoß für ihn zu diesem Zeitpunkt zumindest erkennbar war, muss er dies unverzüglich rügen.

2. Eine Fristversäumnis hat den Verlust des Primärrechtsschutzes und die Unzulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens zur Folge.

3. Aus dem mit Übersendung der Vergabeunterlagen begründeten vorvertraglichen Schuldverhältnis folgenden Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme ist der Bieter verpflichtet, den öffentlichen Auftraggeber auf vermeintliche Fehler der Leistungsbeschreibung rechtzeitig aufmerksam zu machen, um dieser hierdurch entweder die Gelegenheit zu einer Korrektur der Leistungsbeschreibung oder zu einer klarstellenden Stellungnahme zu geben.

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IBRRS 2015, 2549; VPRRS 2015, 0293
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anpassungsklausel muss hinreichend transparent sein!

VK Sachsen, Beschluss vom 27.04.2015 - 1/SVK/012-15

1. Ein Bieter kann sich auch gegen eine unmittelbar bevorstehende Vergabe mit dem Vorwurf der vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe wehren. Er muss insoweit nicht abwarten, bis der Vertrag geschlossen wird. Voraussetzung ist aber, dass der Auftraggeber schon hinreichend konkret den Abschluss des Vertrags plant und entsprechende organisatorische oder planerische Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorganges begonnen hat. Rein präventiver Rechtsschutz gegen lediglich vorbereitende Handlungen ist dagegen nicht statthaft.*)

2. Auch wenn ein Bieter in einem Vergabeverfahren, an dem er beteiligt war, eine Öffnungsklausel ungerügt gelassen hat, kann er sich ggf. gegen eine später beabsichtigte Vertragserweiterung wenden. Für einen durchschnittlichen Bieter ist nicht zwingend erkennbar, dass eine unbestimmte Öffnungsklausel zur Unzulässigkeit einer darauf gestützten Vertragserweiterung führen kann.*)

3. Eine zu unbestimmte vertragliche Anpassungsklausel kann eine wesentliche Änderung im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht rechtfertigen. Nur wenn aus der Klausel selbst die Anpassungsmöglichkeiten des Auftraggebers hinreichend klar hervorgehen, ist die Transparenz bereits bei der Vergabe des Erstauftrags gewährleistet.*)




IBRRS 2016, 0377; VPRRS 2016, 0080
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Formal unzureichender Eignungsnachweis darf nicht zur Bejahung der Eignung herangezogen werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.04.2015 - Z3-3-3194-1-09-02/15

1. Die Eignungsprüfung ist in zwei Stufen durchzuführen und zwar - zum einen, ob das Angebot sämtliche geforderten Eignungsnachweise bzw. -angaben enthält (formale Eignungsprüfung) - zum anderen, ob der Bieter geeignet ist (materielle Eignungsprüfung).*)

2. Eignungsnachweise, die bereits den formellen Anforderungen der Vergabebekanntmachung nicht genügen, dürfen auch bei der materiellen Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden.*)

3. Ein formal unzureichender, aber unter Umständen materiell ausreichender Eignungsnachweis darf nicht in einer Gesamtschau mit einem formal ausreichenden, aber materiell ungeeigneten Eignungsnachweis zur Bejahung der Eignung herangezogen werden.*)

4. Der Anwendungsbereich von § 16 Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 / § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 ist dann nicht mehr eröffnet, wenn die geforderten Eignungsnachweise mit dem Angebot vorgelegt worden sind, aber nicht ausreichen, um die Eignung zu belegen. Eine Nachreichung anderer, geeigneter Nachweise scheidet damit aus.*)

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