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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 4213; IMRRS 2011, 3014
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Nachbesserungskosten für in Saudi-Arabien reparierte Maschine

BGH, Urteil vom 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

1. Wird dem Käufer in AGB des Verkäufers ein unentgeltliches oder kostenloses Nachbesserungs- oder Nachlieferungsrecht eingeräumt, ist dieser nur zur Übernahme derjenigen Kosten verpflichtet, die für die Erfüllung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungspflicht am ursprünglichen Lieferungsort erforderlich sind.*)

2. Das Verbringen der Kaufsache an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers entspricht nur dann dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache i. S. des § BGB § 476a S. 2 Halbs. 2 BGB, wenn diese ihrer Natur nach zum Ortswechsel bestimmt ist; die dem Verkäufer bei Vertragsschluß bekannte Absicht des Käufers zur Weiterveräußerung der Sache genügt nicht.*)

3. Aufwendungen i. S. des § BGB § 476a S. 1 BGB sind auch solche, die zum Auffinden der Schadensursache notwendig sind.*)

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