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IBRRS 1999, 0132
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BGH, Urteil vom 05.02.1999 - V ZR 353/97
BGB §§ 125, 133 BDie Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde wirkt sich bei der Auslegung des Vereinbarten dahin aus, daß die Partei, die ein ihr günstiges Auslegungsergebnis auf Umstände außerhalb der Urkunde stützt, diese zu beweisen hat (im Anschluß an BGHZ 20, 109).BGH, Urt. v. 5. Februar 1999 - V ZR 353/97 - Kammergericht in Berlin LG Berlin*)