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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1989, 0422
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BGH, Urteil vom 14.12.1989 - IX ZR 283/88
1. Leasingraten sind während der Grundmietzeit regelmäßig betagte Forderungen.*)
2. Leasingverträge über bewegliche Sachen hat der Konkursverwalter des Leasinggebers wegen ihres mietrechtlichen Charakters ohne ein Wahlrecht (§ 17 KO) zu erfüllen.*)
3. Die Vorausverfügung über den Erlös der Leasingsache wegen einer zugunsten des Leasingnehmers vereinbarten Kaufoption hat im Konkurs des Leasinggebers keine Wirkung.*)