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IBRRS 2007, 5488
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - IX ZR 170/06

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IBRRS 2008, 3778
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZR 170/06

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IBRRS 2007, 3651; IMRRS 2007, 1620
ImmobilienImmobilien
Pfändbarkeit einer Dienstbarkeit

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - IX ZR 170/06

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IBRRS 2007, 0475; IMRRS 2007, 0276
ImmobilienImmobilien
Wohnungsrecht ist unpfändbar

BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - IX ZR 170/06

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 5488
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - IX ZR 170/06

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2008, 3778
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZR 170/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3651; IMRRS 2007, 1620
ImmobilienImmobilien
Pfändbarkeit einer Dienstbarkeit

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - IX ZR 170/06

1. Nur wenn dem Berechtigten die Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeit nach § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB gestattet ist, dann kann das dingliche Recht nach § 857 Abs. 3 ZPO gepfändet werden.

2. Ein dinglicher Charakter der Gestattung nach § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nur erforderlich, wenn die Vereinbarung auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers wirken soll.

3. Der Wegfall der Ausübungsüberlassungsgestattung lässt die Pfändbarkeit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entfallen.

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IBRRS 2007, 0475; IMRRS 2007, 0276
ImmobilienImmobilien
Wohnungsrecht ist unpfändbar

BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - IX ZR 170/06

1. Das Wohnungsrecht ist grundsätzlich unpfändbar.

2. Deshalb werden die Gläubiger nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 AnfG objektiv benachteiligt, wenn der Schuldner auf sein Wohnungsrecht verzochtet.

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