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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 1881; IMRRS 2015, 0716
Immobilien
Videoüberwachung im Hauseingangsbereich um Straftaten zu verhindern ist zulässig?
AG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2011 - 36 C 155/10
Die offen erkennbare Videoüberwachung eines Hauseinganges ist zulässig und beschneidet nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewohner, wenn keine Möglichkeit der Live-Überwachung am Bildschirm besteht, sondern die Daten nur auf Anfrage der Polizei nach Verübung einer Straftat in der Immobilie ausgelesen und der Polizei übergeben werden und zudem die Speicherdauer der Aufzeichnungen nur eine Woche beträgt.