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IBRRS 2014, 1771; VPRRS 2014, 0416
VergabeVergabe
Auch bei Unterschwellenvergaben: Kein Rechtsschutz ohne rechtzeitige Rüge!

LG Bielefeld, Urteil vom 27.02.2014 - 1 O 23/14


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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 2783; IMRRS 2016, 1657
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Widerrufsbelehrung muss nicht deutlicher gefasst sein als das Gesetz selbst

BGH, Beschluss vom 27.09.2016 - XI ZR 309/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1771; VPRRS 2014, 0416
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch bei Unterschwellenvergaben: Kein Rechtsschutz ohne rechtzeitige Rüge!

LG Bielefeld, Urteil vom 27.02.2014 - 1 O 23/14

1. Schreibt ein öffentlicher Auftraggeber seinen Beschaffungsbedarf förmlich aus, begründet er damit ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, aus dem grundsätzlich auch ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Handlungen folgen kann.

2. Der Bieter ist in seinem Vertrauen auf ein vergaberechtskonformes Verfahren geschützt. Hierzu gehört die Einhaltung der Regeln der einschlägigen Vergabe- und Vertragsordnung.

3. Bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich ist die Prüfung von Rechtsfragen als bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zu qualifizieren, für die die Zivilgerichte zuständig sind. Die Gewährung von Primärrechtsschutz wird dabei durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gewährleistet.

4. Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung liegen nicht vor, wenn der Bieter es versäumt hat, den Vergabeverstoß unverzüglich zu rügen.