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IBRRS 2018, 0805Mit Beitrag
Bauvertrag
Anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten: Leistung mangelhaft!
OLG Schleswig, Beschluss vom 26.07.2016 - 1 U 19/14
1. Ein Mangel liegt bereits dann vor, wenn die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten worden sind. Dass bereits ein Schaden eingetreten ist, ist nicht erforderlich.
2. Der Auftraggeber kann bereits vor der Abnahme Mängelansprüche geltend machen, wenn der Auftragnehmer durch die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen den Eindruck erweckt, die Abnahme sei bereits erfolgt.