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IBRRS 2012, 4507Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Auftrag "für kleines Geld": Trotzdem volle Haftung!
OLG Naumburg, Urteil vom 27.05.2011 - 5 U 1/11
1. Ein Architekt, der mit der Rohbaumassenermittlung beauftragt wird, darf die Mengen nicht nur überschlägig ermitteln. Das gilt auch dann, wenn er die Mengenermittlung für ein Millionenprojekt vornimmt, hierfür aber nur 3.500 Euro Honorar erhält.
2. Gegenüber einem Schadensersatzanspruch wegen eines Planungsmangels kann ein selbstständiger Architekt nicht einwenden, dass der Auftraggeber das in keinem Verhältnis zum Honorar stehende Kalkulationsrisiko in unzulässiger Weise auf ihn abgewälzt habe.
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