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Online seit gestern

IBRRS 2024, 1238
BauvertragBauvertrag
Kündigung "vorab per Fax" ist nur Vorab-Information!

OLG Koblenz, Urteil vom 03.12.2021 - 3 U 2206/19

1. Eine rechtsgeschäftlich vereinbarte Schriftform wird auch durch telekommunikative Übermittlung (hier: E-Mail) gewahrt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist. Darlegungs- und beweisbelastet für einen anderen Willen in diesem Sinne ist diejenige Partei, die sich auf das "echte" Schriftformerfordernis beruft.

2. Eine "Vorab per Fax" erklärte Kündigung kann lediglich als Vorab-Information angesehen werden und der Annahme einer Kündigungserklärung entgegenstehen.

3. ...

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Online seit 30. Januar

IBRRS 2024, 0398
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sind Aussagen von sog. Lauschzeugen (un-)verwertbar?

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2023 - 3 U 1186/23

1. Aussagen von sog. Lauschzeugen, die ein vom Beweisführer am Telefon geführtes Gespräch mit einem anderen Gesprächsteilnehmer mithören, ohne das Letzterer hierüber informiert ist, sind unverwertbar, wenn der Beweisführer mit seinem telefonischen Gesprächspartner außerdem in Mail- und WhatsApp-Kontakt gestanden und es versäumt hat, sich den Inhalt des Telefongesprächs auf diesem Wege schriftlich bestätigen zu lassen.*)

2. Eine Verwirkung des Maklerlohns nach § 654 BGB analog kommt in Betracht, wenn sich der Makler, der nicht zuletzt aufgrund des Versprechens einer unentgeltlichen Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber einen Alleinauftrag erlangt hat, später durch Vereinbarung einer Bonuszahlung bei Erreichen eines bestimmten Verkaufspreises die ordnungsgemäße Erbringung der unentgeltlich geschuldeten Maklerleistung in einem die übliche Provision beträchtlich übersteigenden Umfang vom Auftraggeber honorieren lässt. In diesen Fällen liegt ein zur Lohnunwürdigkeit führender, grob leichtfertiger und krasser Verstoß gegen die dem Makler obliegenden Treuepflichten jedenfalls dann vor, wenn die Vergabe des Alleinauftrages durch den Auftraggeber mit Übernahme von Vertragsstrafeversprechen zugunsten des Maklers gerade deshalb erfolgte, weil der Auftraggeber dafür die Maklerleistung unentgeltlich erhalten sollte, der Immobilienverkauf - wie dem Makler auch bekannt war - aufgrund einer wirtschaftlichen Notsituation des Auftraggebers zeitnah und zum höchstmöglichen Preis erfolgen sollte, und die Initiative zur Vereinbarung der Bonuszahlung vom Makler ausging (Anschluss an BGH, Urteil vom 19.05.2005 - III ZR 322/04, IBRRS 2005, 1999 = IMRRS 2005, 1017, sowie von BGH, Urteil vom 24.06.1981 - IVa ZR 225/80, NJW 1981, 2297).

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Online seit 12. Januar

IBRRS 2024, 0160
ProzessualesProzessuales
Bei Ersatzzustellung in den Briefkasten muss das Datum lesbar sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.12.2023 - 10 U 472/23

Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten ist unwirksam, wenn auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks ein nicht eindeutig lesbares Datum vermerkt ist (§ 180 Satz 3 ZPO) und der Adressat deshalb den Zeitpunkt der Einlegung in den Briefkasten nicht ersehen kann.*)

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Online seit 2023

IBRRS 2023, 3393
ProzessualesProzessuales
Urteil wird auf mehrere Erwägungen gestützt: Berufung muss sie alle angreifen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.09.2023 - 3 U 282/23

1. Die Berufungsbegründung muss konkret die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

2. Besondere formale Anforderungen bestehen zwar nicht. Auch ist es für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind. Die Berufungsbegründung muss aber auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.

3. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen. Andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

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IBRRS 2023, 3068
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auftraggeber muss die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze beweisen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.08.2021 - 3 U 1804/20

1. Der Architekt ist verpflichtet, die Planungsvorgaben des Auftraggebers zu den Herstellungskosten des Bauwerks zu beachten. Dabei muss er nicht nur genau vereinbarte Baukostenobergrenzen einhalten, sondern ist auch dazu verpflichtet, die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung zu berücksichtigen.

2. Bestreitet der Architekt die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze, muss der Auftraggeber, der verlangt, so gestellt zu werden, als wäre diese eingehalten worden, die behauptete Vereinbarung beweisen. Der Auftraggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine von ihm behauptete Beschaffenheitsvereinbarung.

3. Macht der Auftraggeber Schadensersatz wegen der Überschreitung einer vereinbarten Baukostenobergrenze geltend, hat er den Schaden substanziiert darzulegen. Hat die Baumaßnahme offenkundig zu einer umfangreichen Wertsteigerung geführt, gehört dazu auch, spezifiziert darzustellen, dass diese Steigerung hinter den aufgewendeten Baukosten zurückbleibt.

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IBRRS 2023, 1957
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausgleichszahlung ist kein Vorschuss!

OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2021 - 2 U 1877/20

Ein Rückforderungsanspruch des Auftragnehmers in Höhe des nicht zweckentsprechend verbrauchten Vorschusses zur Mängelbeseitigung setzt voraus, dass sich die Zahlung des Auftragnehmers auch tatsächlich als solche auf einen Mängelbeseitigungsvorschuss darstellt. Diese Voraussetzung erfüllt eine Zahlung des Auftragnehmers an ein wegen Planungsmängeln zum Schadensersatz verpflichtetes Ingenieurbüro im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs nicht.

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IBRRS 2023, 1780
Mit Beitrag
BaubetreuungBaubetreuung
Wer haftet für herabfallendes Verkehrsschild im Baustellenbereich?

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.03.2022 - 12 U 1858/21

1. Löst sich in einem Baustellenbereich auf einer Autobahn ein dort für die Baustelle angebrachtes Verkehrsschild aus seiner Befestigung und beschädigt ein in diesem Moment vorbeifahrendes Fahrzeug, haftet das grundsätzlich verkehrssicherungspflichtige Land nicht für den eingetretenen Schaden, wenn das vom Land mit der Überprüfung und Bewachung der Baustelle beauftragte "Drittunternehmen" eine hinreichende Sicherheitskontrolle durchgeführt hat.*)

2. Hierfür genügt grundsätzlich eine visuelle Kontrolle der Verkehrsschilder; Rüttelproben sind nur dann erforderlich, wenn die visuelle Kontrolle Hinweise auf vorhandene Schäden erbracht hat.*)

3. Überträgt das Land seine Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten, verbleibt beim Land eine eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht, die sich auf Kontroll- und Überwachungspflichten hinsichtlich des beauftragten Übernehmers verkürzt, wobei stichprobenartige Kontrollen genügen.*)

4. Der für die Verkehrssicherungspflicht Verantwortliche muss eine sichere, nicht jedoch die sicherste - ggf. deutlich teurere und unpraktikable - zur Schadensabwendung geeignete Maßnahme treffen (hier: konstruktive Gestaltung der Rahmenbefestigung eines Verkehrsschilds).*)

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IBRRS 2023, 1631
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Risiko allgemein bekannt: Keine Störung der Geschäftsgrundlage!

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.05.2023 - 15 U 1954/22

1. Wer als Mieter gem. § 313 Abs. 1 BGB die Anpassung des in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Mietzinses infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie begehrt, muss die durch die Maßnahmen bedingte fehlende oder stark eingeschränkte Verwendbarkeit der Mietsache, einschließlich maßnahmebedingter Umsatzausfälle, darlegen und beweisen.*)

2. Die Vermutung einer Änderung der Geschäftsgrundlage gem. Art. 240 § 7 EGBGB ist gem. § 292 Satz 1 ZPO widerlegt, wenn der Gewerberaummietvertrag nach Beginn der COVID-19-Pandemie und ersten staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen mit Wirkung für Gewerbebetriebe abgeschlossen wurde.*)




IBRRS 2023, 1552
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Instandhaltungsrücklage im Kaufpreis enthalten: Keine Beschaffenheitsvereinbarung

OLG Koblenz, Urteil vom 17.05.2023 - 15 U 1098/22

1. Vereinbaren die Parteien eines notariellen Wohnungskaufvertrags, der Anteil an der "nach Angaben" in näher genannter Höhe bestehenden Instandhaltungsrücklage sei "im Kaufpreis enthalten", liegt darin keine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

2. Der Umstand, dass die Instandhaltungsrücklage Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, spricht gegen die Annahme, der Verkäufer einer Eigentumswohnung wolle mit der Angabe einer bestimmten Höhe seines Anteils an der Instandhaltungsrücklage zu einem vor dem Beurkundungszeitpunkt liegenden Stichtag die Gewährleistung für das Vorhandensein der Rücklage bei Gefahrübergang übernehmen.*)

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IBRRS 2023, 1339
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Planungsbedingter Baumangel wäre so oder so eingetreten: Auftragnehmer haftet nicht!

OLG Koblenz, Urteil vom 13.04.2021 - 3 U 431/20

1. Auch wenn die Leistung mangelhaft ist und der Auftragnehmer den Mangel zu vertreten hat, steht dem Auftraggeber kein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn zwischen dem Mangel der Werkleistung und dem Schaden kein haftungsausfüllender Kausalzusammenhang besteht.

2. An einem haftungsausfüllenden Kausalzusammenhang zwischen Baumangel und Schaden fehlt es, wenn die Leistung des Auftragnehmers zwar nicht mit der (überarbeiteten) Planung übereinstimmt, der Baumangel aber auch dann eingetreten wäre, wenn der Auftragnehmer seine Leistung plankonform ausgeführt hätte und die Höhe des damit verbundenen Mängelbeseitigungsaufwands dem geltend gemachten Schadensersatz entspricht.

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IBRRS 2023, 1213
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss ein Innenarchitekt auf seine beschränkte Bauvorlageberechtigung hinweisen?

OLG Koblenz, Urteil vom 25.02.2021 - 6 U 1906/19

1. Ein Architekten- oder Ingenieurvertrag konnte auch nach dem bis zum 31.12.2017 geltenden Werkvertragsrecht aus wichtigem Grund gekündigt werden.

2. Kündigungsgründe können "nachgeschoben" werden, wenn sie bereits zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung tatsächlich vorlagen.

3. Ein Innenarchitekt ist nur beschränkt bauvorlageberechtigt. Erscheint zweifelhaft, ob der Innenarchitekt objektiv dazu befugt ist, die Baugenehmigung für das Bauvorhaben zu beantragen, hat er den Auftraggeber ungefragt darüber aufzuklären.

4. Wird auf Veranlassung des (Innen-)Architekten mit der Ausführung der Bauarbeiten begonnen, obwohl noch keine Baugenehmigung vorliegt, kann der Auftraggeber den Architektenvertrag aus wichtigem Grund kündigen.

5. Rechtsfolge einer Kündigung aus wichtigem Grund ist, dass eine Vergütung für die bislang erbrachten Leistungen nicht geschuldet ist, wenn das Architektenwerk so schwerwiegende Mängel aufweist, dass es nicht nachbesserungsfähig und deshalb für den Auftraggeber wertlos ist.

6. Die VOB/B kann formularmäßig nicht wirksam in einen Architekten- oder Ingenieurvertrag einbezogen werden.




IBRRS 2023, 1212
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Einbringung einer Recyling- und Schotterschicht ist stichprobenartig zu kontrollieren!

OLG Koblenz, Urteil vom 04.03.2021 - 2 U 1498/16

1. Wer vertraglich die Bauaufsicht übernimmt, hat schon während der Ausführung dafür zu sorgen, dass der Bau plangerecht und frei von Mängeln errichtet wird. Er muss die Arbeiten in angemessener und zumutbarer Weise überwachen.

2. Bei wichtigen oder bei kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der bauüberwachende Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiveren Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet.

3. Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen, gängigen und einfachen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, müssen im Zweifel nicht überwacht werden; insoweit darf sich der Architekt bis zu einem gewissen Grad auf die Zuverlässigkeit und ordnungsgemäße unternehmerische Bauausführung verlassen.

4. Der bauüberwachende Architekt ist verpflichtet, die vertragsgerechte Einbringung einer Recycling- und Schotterschicht zumindest stichprobenartig zu kontrollieren.

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IBRRS 2023, 1200
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie sind tatsächlich erforderliche Kosten darzulegen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.06.2022 - 1 U 2211/21

1. Sowohl im Fall der Mengenmehrung als auch der geänderten Leistung ist die Ermittlung des neuen Preises für die Mehrleistung im VOB/B-Vertrag auf der Grundlage der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge vorzunehmen.

2. Der Auftragnehmer hat die tatsächlich erforderlichen Kosten schlüssig darzulegen. Will er mangels Nachweisbarkeit der Kosten auf Marktpreise abstellen, erfordert dies eine substantiierte Darlegung der zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Marktpreise.

3. Baustellenbezogene Gemeinkosten können nicht als Zuschlag, sondern nur nach tatsächlichen Kosten in Ansatz gebracht werden.

4. Soweit Allgemeine Geschäftskosten abgerechnet werden, ist dies zwar grundsätzlich über angemessene Zuschläge möglich. Allerdings kann die Angemessenheit des Zuschlags nicht mit dem Verweis auf die Kalkulation des Auftragnehmers begründet werden.

5. Die Kosten für die Erstellung eines Nachtragsangebots sind nicht vom Auftraggeber als Mehrkosten zu erstatten.

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IBRRS 2023, 0912
Mit Beitrag
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Mängelhaftung ist nicht von Wartung abhängig!

OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2023 - 2 U 63/22

1. In einem Werkvertrag (mit einem Verbraucher) ist eine Klausel unwirksam, die die Gewährleistungsverpflichtung des Unternehmers davon abhängig macht, dass die Durchführung der Wartung entsprechend der Herstellervorschriften nachgewiesen wird.

2. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers enthaltene Entschädigungspauschalierung auf 8% der Vergütung, die auf den Teil der Leistungen entfällt, die der Unternehmer bis zu einer freien Kündigung noch nicht ausgeführt hat, ist wirksam, wenn sie dem Vertragspartner den Nachweis gestattet, dass die Entschädigung niedriger als 8% ausfällt oder der Unternehmer keine Entschädigung zu beanspruchen hat.

3. ...




IBRRS 2023, 0920
ProzessualesProzessuales
IT-Inkompetenz ist kein Grund für ein Ordnungsgeld!

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.12.2022 - 8 W 416/22

1. Beruht das Nichterscheinen eines Zeugen, dem die Teilnahme an der Beweisaufnahme im Wege einer Videokonferenz gestattet worden war, auf einem Fehler im Umgang mit IT-Systemen, ist dieser Fehler ggf. nicht so gravierend, dass er ein Ordnungsgeld rechtfertigen würde.*)

2. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeführers werden als notwendige Auslagen nach § 19 JVEG ersetzt, die die später unterliegende Partei als Teil der Prozesskosten zu tragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12.06.2007, VI ZB 4/07, NJW-RR 2007, 1364 = IBRRS 2007, 3611 = IMRRS 2007, 1585).*)

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IBRRS 2023, 0226
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kostenvorschuss vor Abnahme: Keine Fristsetzung erst nach Ablehnung!

OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2022 - 1 U 516/22

1. Es ist zur Geltendmachung der Sekundärrechte nicht erforderlich, dass eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung zur (Nach-)Erfüllung erst zeitlich nach Entstehen des Abrechnungsverhältnisses erfolgt.

2. Eine vor dem Entstehen des Abrechnungsverhältnisses erfolgte Aufforderung mit Fristsetzung ist als Anspruchsvoraussetzung ausreichend, wenn die als fertig gestellt angebotene Leistung zu diesem Zeitpunkt fällig war.

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IBRRS 2023, 0171
VergabeVergabe
Unklare Vergabeunterlagen sind zu rügen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.05.2022 - Verg 2/22

1. Mehrdeutige und damit unklare Vergabeunterlagen verstoßen gegen das Transparenzgebot und sind vergaberechtswidrig.

2. Ob die Vergabeunterlagen mehrdeutig sind, ist aus Sicht der durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt zu beurteilen.

3. Ein Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz liegt nur dann vor, wenn die Vorgaben und Formulierungen in den Vergabeunterlagen auch nach erfolgter Auslegung noch mehrdeutig sind.

4. Die Mehrdeutigkeit der Vergabeunterlagen ist für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter zumindest erkennbar und muss daher bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.

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IBRRS 2023, 0182
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Was ist ein „Gesamtprojektleiter“?

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.06.2022 - Verg 1/22

1. Unter dem Begriff des "Gesamtprojektleiters" ist die Person gemeint, die die Federführung hinsichtlich des gesamten Projekts - und damit letztlich auch hinsichtlich der entsprechenden Teilprojekte - innehat. Auf eine gesetzliche Definition oder auf eine solche in den anerkannten Regeln der Technik kommt es nicht an.

2. Die Verwendung des Begriffs "Gesamtprojektleiter" führt nicht dazu, dass die Vergabeunterlagen - zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers - unklar sind.




IBRRS 2023, 0149
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibung eines Rahmenvertrags: Auftraggeber muss Höchstwert/-menge angeben!

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.12.2022 - Verg 3/22

Bei der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung sind in der (Auftrags-)Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen sowohl die Schätzmenge und/oder der Schätzwert als auch eine Höchstmenge und/oder ein Höchstwert der zu erbringenden Dienstleistungen bzw. der zu liefernden Waren anzugeben. Außerdem ist anzugeben, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn die Höchstmenge oder der Höchstwert erreicht sind.




IBRRS 2023, 0138
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Viele Mängel, viele Fristen!

OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2022 - 1 U 688/22

1. Notwendigkeit und Angemessenheit einer Fristsetzung müssen bei einer zusammengefassten Rüge einer Vielzahl von Mängeln für jeden Mangel gesondert beurteilt werden.

2. Nach Übergang in das Abrechnungsverhältnis muss vor Geltendmachung der auf Geld gerichteten Mängelansprüche nicht nochmals eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden.

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Online seit 2022

IBRRS 2022, 3488
ProzessualesProzessuales
Verweis auf freie Rede setzt eindeutigen Hinweis voraus!

OLG Koblenz, Urteil vom 18.10.2022 - 3 U 758/22

1. Beabsichtigt ein Gericht in einem sog. Massenverfahren wegen des außerordentlichen Umfangs der vorterminlichen Schriftsätze oder der intensiven Verwendung von Textbausteinen einer Partei im Termin - abweichend von der im Zivilprozess seit Jahrzehnten etablierten Praxis - ausnahmsweise gem. § 137 Abs. 3 Satz 1 ZPO die Bezugnahme auf die vorterminlichen Schriftsätze vollständig zu versagen und sie stattdessen allein auf die freie Rede zu verweisen, so hat das Gericht jedenfalls im Rahmen seiner materiellen Prozessleitung und Fürsorgepflicht dafür Sorge zu tragen, dass die Partei von diesem Vorgehen nicht gänzlich überrumpelt und hierdurch von einem hinreichenden Vortrag abgehalten wird.*)

2. Nach diesem Maßstab hat einem umfassenden Verweis auf die freie Rede nach § 137 Abs. 3 Satz 1 ZPO regelmäßig ein eindeutiger vorterminlicher Hinweis nach § 139 Abs. 1 ZPO vorauszugehen, mit dem diese Verfahrensweise angekündigt wird.*)

3. Der Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet es zudem, dass der Vorsitzende bei einem Verweis auf die freie Rede im Rahmen seiner Sitzungsleitung auf strukturierten Parteivortrag hinwirkt, also bei Verfahren des sog. Diesel-Abgasskandals jedenfalls darauf, dass zumindest zum Erwerb eines Fahrzeugs, zur Täuschung durch die Herstellerfirma, zum Zeitpunkt der Kenntnis des Käufers und zur Berücksichtigung der Fahrzeugnutzung vorgetragen wird.*)

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IBRRS 2022, 3000
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fassade trotz Mängeln funktionstauglich: Neuerrichtung unverhältnismäßig!

OLG Koblenz, Urteil vom 24.06.2021 - 2 U 391/19

1. Auch wenn die Leistung des Auftragnehmers nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, kann der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

2. Eine Unverhältnismäßigkeit ist in der Regel nur dann anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer vollständig mangelfreien Leistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht.

3. Ist die Leistung uneingeschränkt funktionstauglich und würde die Mängelbeseitigung einen vollständigen Abriss und eine Neuerrichtung erfordern, besteht regelmäßig kein nachvollziehbares Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung.

4. Eine Vertragsstrafenklausel ist intransparent und unwirksam, wenn der Vertrag verschiedene Vertragsfristen enthält und unklar ist, in welchem Verhältnis die Fristen zueinander stehen.

5. Unwirksam ist eine Vertragsstrafenklausel auch, wenn der Auftragnehmer die Vertragsstrafe mehrfach verwirken und es zu einer Vertragsstrafenkumulation von über 5% der Auftragssumme kommen kann.

6. Eine Sicherheitsabrede ist intransparent und unwirksam, wenn aus der Klausel nicht hervorgeht, in welcher Form die Sicherheit zu leisten ist und der Auftraggeber den als Sicherheit vorgesehenen Betrag einbehalten darf, ohne dem Auftragnehmer einen Ausgleich zuzugestehen.




IBRRS 2022, 2405
Mit Beitrag
NotareNotare
Notar muss Vertretungsmacht eines GmbH-Geschäftsführers nicht prüfen!

OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.2022 - 1 U 651/21

1. Ein Notar begeht keine Amtspflichtverletzung, wenn er die organschaftliche Vertretungsmacht eines GmbH-Geschäftsführers zum Abschluss eines Grundstückkaufvertrages durch Einsichtnahme in das Handelsregister überprüft; Beschränkungen der Vertretungsmacht des Geschäftsführers wirken sich - außer in den Fällen der Evidenz und Kollusion - nur im Innenverhältnis der Gesellschaft aus.*)

2. Bei der nachträglichen Änderung der Kontoverbindung des Verkäufers handelt es sich um eine nicht der Beurkundungspflicht unterfallende Änderung des Kaufvertrages, wenn die Auflassung schon zuvor erklärt wurde.*)

3. Auch nach Mitteilung des Alleingesellschafters einer GmbH, der Geschäftsführer habe seine Vertretungsmacht überschritten, ist der Notar grundsätzlich zum Vollzug eines zuvor geschlossenen Kaufvertrages verpflichtet. Die Vollziehung eines unter § 53 BeurkG fallenden Vertretergeschäfts hat der Notar nur dann zu unterlassen, wenn für ihn ohne jeden vernünftigen Zweifel erkennbar und damit offensichtlich ist, dass eine materiellrechtlich wirksame Vollmacht nicht (mehr) vorliegt oder ein evidenter Missbrauch einer im Außenverhältnis unbeschränkten Vollmacht aufgrund von Verstößen gegen im Innenverhältnis bestehende Beschränkungen gegeben ist.*)

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IBRRS 2022, 2234
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Ruhen des Verfahrens ≠ Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist!

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.07.2022 - 6 U 119/22

1. Ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens ist nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist aufzufassen.

2. Die Absicht der Parteien, Vergleichsverhandlungen ohne den Druck der auf beiden Seiten laufenden Rechtsmittelbegründungsfristen führen zu können, rechtfertigt es nicht, einen nach dem Wortlaut eindeutig nicht gestellten Antrag (auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist) in den nach dem Wortlaut allein gestellten Antrag auf Anordnung des Ruhens des Verfahrens "hineinzulesen".

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IBRRS 2022, 2084
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erfahrungen anderer Vergabestellen können in Eignungsprüfung einbezogen werden!

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.12.2021 - 12 U 1143/21

1. Bei jeder öffentlichen Ausschreibung ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bieten.

2. Die Feststellung, ob ein Bieter die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, ist das Ergebnis einer fachlich-tatsächlichen Prognose, die die Vergabestelle im Rahmen eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums trifft.

3. Der Vergabestelle ist es nicht verwehrt, die Erfahrungen anderer Vergabestellen mit dem betreffenden Bieter in ihre Erwägungen im Zusammenhang mit der zu treffenden Zuschlagsentscheidung einzubeziehen.

4. Ein Bieter kann wegen fehlender Zuverlässigkeit von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn aus Dokumentationen zu anderen von diesem Bieter ausgeführten Arbeiten hervorgeht, dass es zu zahlreichen Mängelrügen und erheblichen Diskussionen (u. a. wegen Bauzeitverzögerungen) gekommen ist.




IBRRS 2022, 0584
Mit Beitrag
AGBAGB
Klauselverwendungsverbot gilt auch für inhaltsgleiche Klauseln!

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.01.2022 - 2 W 427/21

Der Bauunternehmer, dem im Rahmen einer abstrakten Klauselkontrolle verboten worden ist, sich die Darlehensauszahlungsansprüche des Bauherrn abtreten zu lassen, handelt diesem Verbot auch dadurch zuwider, dass er zunächst Bauverträge mit anderen Sicherungsregeln abschließt, im Zuge der Vertragsabwicklung dann aber erneut mit Hilfe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen alternativ eine derartige Abtretung anbietet.

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IBRRS 2022, 1620
RechtsanwälteRechtsanwälte
Möglichkeit eines Interessenkonflikts: Gemeinsame Vertretung zulässig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.2022 - 15 U 1409/21

Es besteht kein Interessenwiderstreit i.S.d. § 43a Abs. 4 BRAO, wenn ein Rechtsanwalt für den Pflichtteilsberechtigten und den Alleinerben die in ihrem Miteigentum stehenden Immobilien veräußert und ihre gemeinsamen Verbindlichkeiten und den Nachlassbestand klärt, da hier die Interessen beider Mandanten gleichgerichtet sind. die bloße Möglichkeit eines späteren Interessenkonflikts steht dieser gemeinsamen Vertretung nicht entgegen.*)

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IBRRS 2022, 1025
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Unternehmer muss auf Sicherheitsrisiken hinweisen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.06.2021 - 6 U 1094/20

1. Wird ein Werkunternehmer mit Instandsetzungsarbeiten beauftragt, hat er seine Leistung so auszuführen, dass sie den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und Sicherheitsstandards entspricht.

2. Umfasst der Auftrag des Werkunternehmers nicht sämtliche Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Funktion der instand zu setzenden Technik erforderlich sind, und erwachsen hieraus Sicherheitsrisiken, hat er dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu erteilen.

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IBRRS 2022, 0659
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Auftragswertschätzung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2021 - Verg 1/21

1. Ob der Auftragswert den maßgeblichen Schwellenwert erreicht oder überschreitet, ist vom öffentlichen Auftraggeber durch eine Schätzung zu ermitteln.

2. Die Kostenschätzung ist als ein der eigentlichen Ausschreibung vorgeschalteter Vorgang mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet; sie kann daher nicht an den gleichen Maßstäben wie das Angebot der Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren gemessen werden. Sie ist eine Prognose, die dann nicht zu beanstanden ist, wenn sie unter Berücksichtigung aller verfügbarer Daten in einer der Materie angemessenen und methodisch vertretbaren Weise erarbeitet wurde.

3. Methodisch setzt die Schätzung des Auftragswerts zudem eine ernsthafte, realistische, vollständige und objektive Prognose voraus, die sich an den Marktgegebenheiten orientiert. Der Auftraggeber muss eine Methode wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzergebnis ernsthaft erwarten lässt, und der Schätzung zutreffende Daten zu Grunde legen.

4. Pflichtgemäß geschätzt ist ein Auftragswert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der geplanten Beschaffung veranschlagen würde.

5. Ein Unternehmen, das die Möglichkeit hatte, sich an der Ausschreibung zu beteiligen, muss nicht vorab die unterlassene europaweite Bekanntmachung bei einer De-facto-Vergabe rügen.




Online seit 2021

IBRRS 2021, 3740
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BauvertragBauvertrag
Zahlung bei Vergleichsabschluss "vergessen": Störung der Geschäftsgrundlage!

OLG Koblenz, Urteil vom 13.10.2020 - 3 U 773/20

1. Schließen die Parteien eines Bauvertrags auf Vorschlag des Gerichts zur Gesamtbereinigung des Rechtsstreits einen Vergleich und sind sich die Parteien einer bereits geleisteten - in den Vergleich nicht eingeflossenen - Zahlung nicht bewusst, ist diese Zahlung Geschäftsgrundlage des Vergleichs.

2. In einem solchen Fall liegt eine Störung der Geschäftsgrundlage vor und es besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung.

3. Ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage entsteht erst, wenn sich die Fehlvorstellungen herausstellen, also zu Tage treten.

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IBRRS 2021, 2720
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Überwachungspflichtverletzung nicht schadensursächlich: Architekt haftet nicht!

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.12.2019 - 3 U 1662/19

1. Der bauüberwachende Architekt hat die raumklimatischen Bedingungen vor bzw. beim Verlegen eines Parkettfußbodens zu kontrollieren und den Auftraggeber spätestens nach Abschluss der Parkettlegearbeiten darauf hinzuweisen, dass bei Parkett ein bestimmtes Raumklima zu gewährleisten ist, um Schäden daran zu vermeiden.

2. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aufgrund einer mangelursächliche Überwachungspflichtverletzung des Architekten scheidet aus, wenn diese nicht kausal für das Schadensbild ist.

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IBRRS 2021, 2763
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BauvertragBauvertrag
Weiterarbeit an Vorschusszahlung geknüpft: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2020 - 3 U 490/20

1. Eine Werklohnforderung wird grundsätzlich erst mit der Abnahme fällig. Der Auftragnehmer kann die weitere Ausführung seiner Arbeiten nicht von einer Zahlung (hier: in Höhe von 20.000,00 Euro) abhängig machen.

2. Die unberechtigte Einstellung der Arbeiten berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund.

3. Mehrungen und Minderungen sowohl des Arbeits- als auch des Materialaufwands sind Pauschalpreisabreden immanent. Ein Pauschalpreis kann für den Bauherrn, wie für den Bauunternehmer günstig oder ungünstig sein.

4. Der Auftraggeber besitzt "selbst bei unstreitiger Pauschalpreisabsprache keinen omnipotenten Kostenschutz". Spätere wesentliche Änderungen in der Bauausführung können Preisanpassungen rechtfertigen.




IBRRS 2021, 2747
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VergabeVergabe
Auftrag über marktgängige Dienstleistung ist öffentlich auszuschreiben!

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.01.2021 - Verg 1/19

1. Möchte ein öffentlicher Auftraggeber einen wesentlichen Teil einer ihm obliegenden öffentlichen Aufgabe, der zugleich eine marktgängige (Dienst-)Leistung beinhaltet, nicht selbst erledigen, sondern von einer von ihm personenverschiedenen und unabhängigen juristischen Person erledigen lassen, die sich zur Leistungserbringung verpflichtet und als Gegenleistung ein Entgelt erhält, liegt ein öffentlicher Auftrag vor.

2. Der Annahme eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts steht nicht entgegen, dass die Vereinbarung öffentlich-rechtlicher Natur und der Ausführende seinerseits öffentlicher Auftraggeber ist. Auch ist es unerheblich, ob die Gegenleistung des Auftraggebers kostendeckend oder gar gewinnbringend ist.

3. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

4. Die Vergabekammer trifft ihre Entscheidung schriftlich. Die damit vorgeschriebene Schriftform bedeutet, dass die Urschrift des zu erlassenden Beschlusses eigenhändig unterschriftlich zu beurkunden ist.

5. Eine Entscheidung der Vergabekammer, der es an den erforderlichen Unterschriften mangelt, ist nicht existent und wirkungslos. Sie hat lediglich die rechtliche Qualität eines Entwurfs.




IBRRS 2021, 2636
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BauvertragBauvertrag
Keine Sekundärhaftung des Generalunternehmers!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.09.2019 - 6 U 1613/18

1. Mängelansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Unternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. An einem arglistigen Verschweigen fehlt es, wenn der Verursacher den Mangel als solchen nicht wahrgenommen hat.

2. Ein Unternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Bauwerk bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterlässt er dies und wäre der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden, verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers in gleicher Weise wie in dem Fall, in dem der Unternehmen den Mangel bei der Abnahme arglistig verschweigt.

3. Voraussetzung für ein der Arglist gleichstehendes Organisationsverschulden ist stets, dass der Unternehmer das Bauwerk arbeitsteilig, d. h. im Hinblick auf die mangelbehafteten Gewerke durch Nachunternehmer herstellen lässt.

4. Die Grundsätze zur Sekundärhaftung des Architekten sind auf einen Bauunternehmer nicht übertragbar.

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IBRRS 2021, 2334
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ProzessualesProzessuales
Erhebung der Verjährungseinrede in zweiter Instanz ist neues Verteidigungsmittel!

OLG Koblenz, Urteil vom 15.06.2021 - 3 U 183/21

1. Erklärt der Schuldner im erstinstanzlichen Verfahren, dass er die Einrede der Verjährung "fallen lässt" und erhebt er sie in zweiter Instanz erneut, ist nach den allgemein geltenden Regeln der Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB festzustellen, ob mit dem "Fallenlassen" ein materiell-rechtlicher Verzicht auf die Einrede verbunden ist. In der Regel wird dem "Fallenlassen" die Bedeutung beizumessen sein, dass der Schuldner lediglich den prozessualen Zustand herstellen will, der vor Erhebung der Einrede bestand (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1956 - II ZR 121/55, NJW 1956, 1793). Zur Feststellung eines materiell-rechtlichen Verzichts bedarf es konkreter Anhaltspunkte.*)

2. Die erneute Erhebung der Einrede der Verjährung in zweiter Instanz stellt ein neues Verteidigungsmittel dar, dessen Zulassung sich grundsätzlich nach § 531 Abs. 2 ZPO bestimmt. Sind die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umständen unstreitig, ist die Einrede ohne Weiteres zu berücksichtigen (Anschluss BGH, IBR 2008, 775, und OLG Oldenburg, Urteil vom 02.03.2021 - 12 U 161/20, BeckRS 2021, 3326).*)

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IBRRS 2021, 1529
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BauvertragBauvertrag
Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme: § 4 Abs. 7 VOB/B ist nicht AGB-widrig!

OLG Koblenz, Urteil vom 28.07.2020 - 4 U 1282/17

1. Wird die Leistung erst ab einer Auftragssumme ab 10.000 Euro förmlich abgenommen, liegt darin ein Eingriff in die VOB/B, so dass sie nicht mehr "als Ganzes" vereinbart ist.

2. Die Klausel des § 4 Abs. 7 VOB/B, wonach der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen kann, wenn die Leistung mangelhaft ist und der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt, hält einer isolierten AGB-Kontrolle stand und ist wirksam.

3. Auch nach einer Teilabnahme findet § 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B mit der Konsequenz Anwendung, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer den (weiteren) Auftrag wegen nicht erfolgter Beseitigung von Mängeln an dem Teil des Gewerks entziehen kann, auf den sich die Teilabnahme bezogen hat.




IBRRS 2021, 1518
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Diffusionsdichte Holzbaukonstruktion: Architekt muss Baufeuchte messen!

OLG Koblenz, Urteil vom 15.06.2018 - 6 U 467/17

1. Der Architekt schuldet im Rahmen der Grundleistungen der Leistungsphase 5 eine Ausführungsplanung, die zeichnerisch und textlich alle Einzelangaben enthält, die für die Ausführung notwendig sind.

2. Plant der Architekt ein nicht belüftetes Flachdach mit Holzbauteilen, hat er in den Detailplänen Vorgaben zum sd-Wert der innenseitigen Dampfbremse und zum Holzschutz zu machen.

3. Im Rahmen der Errichtung einer diffusionsdicht ausgeführten Holzbaukonstruktion hat der bauüberwachende Architekt die Baufeuchte zu messen.

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IBRRS 2021, 0168
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gelder der Insolvenzmasse gehören nicht auf Treuhandkonto!

OLG Koblenz, Urteil vom 29.12.2020 - 3 U 383/20

1. Schließt ein zum "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter bestellter Rechtsanwalt mit einem seiner Sozietät angehörenden anderen Berufsträger einen Vertrag, wonach dieser zum Zwecke der Geschäftsfortführung während der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Treuhandkonto eröffnet (sog. Dritt-Treuhänder-Modell), ist dieser Vertrag jedenfalls dann nicht wegen Insolvenzzweckwidrigkeit gem. § 138 BGB nichtig, wenn der Vertrag zeitlich vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs (07.02.2019 - IX ZR 47/18, IBRRS 2019, 1004) geschlossen wurde.*)

2. Zahlt ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter Gelder, die zur Insolvenzmasse gehören, auf ein solches Treuhandkonto ein, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen dessen Pflichten vor (BGH, Urteil vom 07.02.2019 - IX ZR 47/18 Rn.31, IBRRS 2019, 1004). Die Folgen dieser Pflichtverletzungen sowie der Schutz der Gläubiger vor Benachteiligung sind in der Insolvenzordnung selbst ausreichend geregelt (§§ 60, 92 InsO bzw. §§ 129 ff. InsO), so dass es einer Nichtigkeit auch nicht aus Gründen des Gläubigerschutzes bedarf.*)

3. Bei den Regelungen in §§ 149, 80 Abs. 1 InsO handelt es sich auch nicht um Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB. Denn durch sie wird nicht die grundsätzlich bestehende Zuständigkeit des Insolvenzverwalters suspendiert, selbständig im pflichtgemäßen Ermessen über die Hinterlegung und Anlage von Geld und Wertsachen zu entscheiden. Vielmehr werden dessen Befugnisse erst dann beschränkt, wenn eine der in § 149 InsO genannten Stellen tatsächlich von ihrer Befugnis Gebrauch macht und eine entsprechende Anordnung trifft.*)

4. Die Beweiskraft des Tatbestandes eines Urteils gem. § 314 ZPO bezieht sich bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO nur auf Parteivorbringen, das Gegenstand einer früheren mündlichen Verhandlung gewesen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 08.11.2007 - I ZR 99/05, IBRRS 2008, 1361).*)

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IBRRS 2021, 0024
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kein Stillstand der Rechtspflege durch Corona-Pandemie!

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.05.2020 - 13 UF 128/20

1. Eine Fristverlängerung setzt ein bis zum Ablauf der zu verlängernden Frist vorliegendes vollständiges Fristverlängerungsgesuch voraus.*)

2. Einem erstmaligen, ohne jegliche Begründung gestellten Fristverlängerungsantrag ist grundsätzlich nicht immanent, dass der Verfahrensbevollmächtigte wegen Arbeitsüberlastung auf eine Fristverlängerung angewiesen ist, so dass auf eine antragsgemäße Entscheidung nicht vertraut werden kann.*)

3. Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt, alles im Zumutbare zu unternehmen, um dafür Sorge zu tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesucht gar nicht erst notwendig wird. Wird die beantragte Fristverlängerung mit der Einwilligung des Gegners begründet, hat der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers sicherzustellen, dass die Genehmigung der Gegenseite bis zum Ablauf der zu verlängernden Frist dem Gericht entweder vorliegt oder kommuniziert wurde.*)

4. Die Corona-Pandemie hat nicht zu einem Zustand nahe des Stillstands der Rechtspflege geführt, bei dem Verzögerungen des Rechtsstreits infolge von Fristverlängerungen auszuschließen sind.*)

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IBRRS 2021, 0002
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nicht durchsuchbares elektronisches Dokument geht wirksam zu!

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2020 - 3 U 1442/20

1. Die Vorschrift des § 130a Abs. 2 ZPO und die sie konkretisierende Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) sollen insbesondere gewährleisten, dass eingereichte elektronische Dokumente für das Gericht lesbar und bearbeitungsfähig sind. Vor dem Hintergrund dieses Zwecks ist auch die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die ERVV zu bestimmen.*)

2. Nach diese Maßgabe führen Verstöße gegen die Regelungen der ERVV dann nicht zur - nach § 130a Abs. 6 ZPO heilbaren - Formunwirksamkeit eines gem. § 130a Abs. 3 ZPO eingereichten elektronischen Dokuments, wenn die verletzte Rechtsnorm lediglich einen bestimmten Bearbeitungskomfort sicherstellen soll, ihre Verletzung aber nicht der Lesbarkeit und Bearbeitbarkeit des elektronischen Dokuments als solches entgegensteht.*)

3. Soweit § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV bestimmt, dass elektronische Dokumente in durchsuchbarer Form zu übermitteln sind, handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung nicht zur Unwirksamkeit des Eingangs führt (entgegen BAG, Beschluss vom 12.03.2020 - 6 AZM 1/20, NZA 2020, 607, 608 Rn. 7 und BAG, Urteil vom 03.06.2020 - 3 AZR 730/19, NJW-Spezial 2020, 660).*)

4. Das vom Vollziehungsbeamten i.S.d. § 285 Abs. 1 AO gem. § 291 AO gefertigte Protokoll über eine Vollstreckungshandlung ist eine öffentliche Urkunde i.S.d. § 415 ZPO, die den vollen Beweis des darin beurkundeten Vorgangs erbringt.*)




Online seit 2020

IBRRS 2020, 3496
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriften im PDF-Dokument nicht eingebettet: Schriftsatz formunwirksam?

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2020 - 3 U 844/20

1. Soweit durch Nr. 1 der Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 20.12.2018 (Elektronischer Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2019 - ERVB 2019) an die Einreichung elektronischer Dokumente technische Vorgaben gemacht werden, durch die die gem. § 5 Abs. 1 ERVV in Verbindung mit Nr. 1 der Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 19.12.2017 (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2018 - ERVB 2018) zugelassenen Versionen des Dateiformats PDF mit weitergehenden Einschränkungen (hier: Einbettung sämtlicher verwendeter Schriftarten) versehen werden, ist dies weder von der Ermächtigungsgrundlage gem. § 130a Abs. 2 Satz 2 ZPO i.V.m. § 5 Abs. 1 ERVV gedeckt noch mit der von § 5 Abs. 2 ERVV verlangten Mindestgültigkeit technischer Bekanntmachungen vereinbar.*)

2. Entspricht ein bestimmter Schriftsatz mangels Einbettung sämtlicher verwendeter Schriftarten nicht den Vorgaben in Nr. 1 ERVB 2019, führt dies unabhängig von § 130a Abs. 6 ZPO jedenfalls dann nicht zur Formunwirksamkeit, wenn dieser Schriftsatz im Übrigen den formellen Vorgaben des § 130a Abs. 2 ZPO i.V.m. der ERVV entspricht und auf einem nach § 130a Abs. 3 ZPO zugelassenen Weg ordnungsgemäß übermittelt wurde (entgegen LAG Hessen, Beschluss vom 07.09.2020 - 18 Sa 485/20, IBRRS 2020, 2932, und ArbG Lübeck, Urteil vom 09.06.2020 - 3 Ca 2203/19).

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IBRRS 2020, 3429
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schlösseraustausch ist keine Kündigung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.11.2017 - 10 U 1434/16

1. Ein vor dem 01.01.2018 geschlossener Bauvertrag kann nicht nur durch ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers, sondern auch durch dessen schlüssiges Verhalten gekündigt werden.

2. Allein der Austausch der Schlösser am Bauobjekt kann nicht als Vertragskündigung verstanden werden, sondern stellt lediglich eine Unterbrechung der Bauarbeiten dar. Der Auftragnehmer muss deshalb der Aufforderung des Auftraggebers, mit den Arbeiten fortzufahren, nachkommen.

3. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Fortführung seiner Leistungen nicht nach, kann der Auftraggeber den Vertrag wegen Verzugs unter den in § 5 Abs. 4 VOB/B genannten Voraussetzungen kündigen.

4. Hat sich der Auftraggeber zu Voraus- oder Abschlagszahlungen verpflichtet, ist der Auftragnehmer gehalten, seine Leistungen nach Kündigung des Vertrages abzurechnen und einen etwaigen Überschuss an den Auftraggeber auszuzahlen.

5. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Vergütungsvereinbarung ist der Auftragnehmer verpflichtet, unter Vorlage einer prüfbaren Abrechnung der von ihm erbrachten Leistungen darzulegen, dass ihm eine Vergütung in Höhe der erhaltenen Vorauszahlungen endgültig zusteht.

6. Enthält das Leistungsverzeichnis eines Bauvertrags sowohl Einheitspreis- als auch Pauschalpreispositionen, sind die Einheitspreispositionen nach einer Kündigung dergestalt abzurechnen, dass die Preise mit den durch Aufmaß ermittelten Mengen zu vervielfältigen und daraus die sich ergebenden Ansprüche zu errechnen sind.

7. Bezüglich der Pauschalpreispositionen hat der Auftragnehmer vorzutragen, welche dieser Positionen er vollständig erbracht hat und sofern er Pauschalpreispositionen nur teilweise ausgeführt hat, die erbrachte Teilleistung von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen und das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung sowie des Preisansatzes für die Teilleistung zum Pauschalpreis darzulegen.

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IBRRS 2020, 3341
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer kann kein Aufmaß vorlegen: Mindestaufwand kann geschätzt werden!

OLG Koblenz, Urteil vom 19.11.2019 - 3 U 56/19

1. Eine Werklohnklage scheitert nicht von vornherein an einem fehlenden Aufmaß, wenn dem Auftragnehmer die Vorlage eines Aufmaßes nicht möglich ist.

2. Dies gilt insbesondere für Fallkonstellationen, in denen ein Bauvorhaben durch ein Drittunternehmen fertiggestellt wurde. In diesen Fällen kann es genügen, wenn der Auftragnehmer Tatsachen vorträgt, die dem Gericht die Möglichkeit eröffnen, gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen den Mindestaufwand zu schätzen.

3. Geht es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage, kann auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichtet bzw. diese als ungeeignet angesehen werden, wenn das Gericht entsprechende eigene besondere Sachkunde auszuweisen vermag.

4. Zur hinreichenden Darlegung eines Anspruchs auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen nach freier Kündigung ist die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen nicht zwingend erforderlich. Es bedarf jedoch einer Abgrenzung der erbrachten von den nicht erbrachten Leistungen.

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IBRRS 2020, 3262
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer muss Probleme zwar aufzeigen, sie aber nicht lösen!

OLG Koblenz, Urteil vom 08.10.2020 - 6 U 1945/19

1. Eine einfache Mail erfüllt die nach § 4 Abs. 3 VOB/B geforderte Schriftform.

2. Eine Bedenkenanmeldung an den bauleitenden Architekten kann ausreichend sein, wenn ein Mangel der Vorunternehmerleistung vorliegt und der Architekt sich den Bedenken nicht verschließt.

3. Der Architekt verschließt sich den Bedenken u. a. dann nicht, wenn er eine plausible Erklärung dafür abgibt, warum die Bauleistung trotz entgegenstehender Bedenken fortgesetzt werden soll.

4. Eine Garantie kann dahingehend ausgelegt werden, dass der Auftragnehmer nicht für Umstände einstehen soll, die aus dem Risikobereich des Auftraggebers stammen.

5. Ein Auftragnehmer kann gehalten sein, Bedenken gegen Arbeiten eines Nachfolgeunternehmers anzumelden, wenn er erkennt, dass diese seine vorangegangenen Leistungen beeinträchtigen können.

6. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, in seine Bedenkenanmeldung einen Lösungsvorschlag aufzunehmen.

7. Der bauüberwachende Architekt muss bei einfachen, gängigen Arbeiten nicht ständig auf der Baustelle anwesend sein. Er muss aber zu Beginn der Arbeiten eine Einweisung, im Verlauf der Arbeiten gegebenenfalls Stichproben und eine Endkontrolle durchführen.




IBRRS 2020, 3325
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss Bieter vor sinnlosem Nachprüfungsverfahren bewahren!

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2020 - Verg 5/20

1. Ist ein dem Tatbestand der persönlichen Gebührenfreiheit unterfallender Beteiligter des Nachprüfungsverfahrens im Rahmen einer Kostenentscheidung der Vergabekammer formal als Schuldner der Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer (Gebühren und Auslagen) ausgewiesen worden, fehlt es dem diese Kostenentscheidung anfechtenden Beteiligten regelmäßig an der erforderlichen Beschwerdebefugnis.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber kann gem. § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet sein, einen Bieter durch eine hinreichende Information vor der Einleitung eines sinnlosen Nachprüfungsverfahrens mit entsprechender Kostenfolge zu bewahren.*)

3. Nach einer Rücknahme des Nachprüfungsauftrags im Verfahren vor der Vergabekammer scheidet eine Auferlegung der antragstellerseits aufgewandten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten auf den Antragsgegner unter Verschuldensgesichtspunkten aus.*)

4. Richtet sich ein Rechtsmittel nur gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer (oder einen Teil davon), findet § 50 Abs. 2 GKG keine Anwendung; der Gegenstandswert ist in einem solchen Fall vielmehr in entsprechender Anwendung von § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen.*)




IBRRS 2020, 3176
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Unlautere Vorgehensweise unterstellt: Sachverständiger befangen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.10.2020 - 4 W 338/20

Ein Sachverständiger ist befangen, wenn er einer Partei eine unlautere Vorgehensweise unterstellt.

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IBRRS 2020, 2632
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
E-Mail-Fehlermeldung ist kein Zugangsbeweis!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2020 - 3 U 1895/19

1. Haben die Parteien eines Bauvertrags lediglich den Ausführungsbeginn und die Vollendung als verbindliche Fristen festgelegt, ist der Auftraggeber bzw. der bauleitende Architekt nicht dazu berechtigt, zur Koordinierung der verschiedenen Gewerke verbindliche Fristen festzulegen.

2. Eine außerordentliche Kündigung (hier: wegen Verzugs) ist unwirksam, wenn es an einer vorherigen Fristsetzung mit Kündigungsandrohung (mangels bewiesenem Zugangs) fehlt.

3. Aus einer E-Mail-Fehlermeldung ergibt sich kein Anscheinsbeweis für den Zugang. Bei E-Mails bedarf es hierfür vielmehr einer Lesebestätigung.

4. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung ist in eine freie Kündigung umzudeuten.

5. Will der Auftraggeber die hilfsweise freie Kündigung ausschließen, muss sich das aus seiner Erklärung oder den Umständen ergeben. Erforderlich ist, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, dass die hilfsweise freie Kündigung ausdrücklich ausgeschlossen wird.




IBRRS 2020, 2607
Mit Beitrag
PachtPacht
Vorwurf von Nazi-Methoden rechtfertigt fristlose Kündigung!

OLG Koblenz, Urteil vom 16.06.2020 - 12 U 2229/19

1. Ist ein Pachtverhältnis über ein Gemeindegrundstück durch die Ortsgemeinde begründet worden, ist diese, vertreten durch den Bürgermeister, - und nicht die Verbandsgemeindeverwaltung - auch für den Ausspruch einer Kündigung des Pachtverhältnisses zuständig.

2. Interne Zuständigkeitsregelungen schränken zwar möglicherweise die Befugnis des Bürgermeisters, nicht aber dessen Macht zur Außenvertretung ein (hier: Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Ausspruch der Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Gemeinderats).

3. Ein zwischen den Parteien begründetes Pachtverhältnis ist durch ehrverletzende rechtswidrige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Vertragspartners in einem Maße beschädigt, das es auf dessen Seite nicht mehr als tragbar erscheinen lässt, dieses Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen, wenn der Kündigungsempfänger in einer E-Mail zum Ausdruck gebracht hat, dass der Vertragspartner bei der Regelung der Angelegenheiten um das Pachtverhältnis mit Methoden vorgehe, die denjenigen des NS-Terrorsystems glichen.

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IBRRS 2020, 2544
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vergütung = Gebühren + Auslagen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.06.2020 - 13 WF 299/20

1. Der Begriff der "Vergütung" in §§ 50 Abs. 1, 55 Abs. 6 RVG umfasst nicht lediglich die Gebühren eines Rechtsanwalts; hiervon sind gemäß der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Satz 1 RVG auch die Auslagen umfasst.*)

2. Die Festsetzung einer weiteren Vergütung - im Sinne von weiteren Auslagen - nach §§ 46, 50 RVG kann auch in Betracht kommen, wenn die Gebührenhöhe nach § 49 RVG und § 13 RVG identisch ist. Somit kommt die Rechtsfolge der Fristversäumnis nach § 55 Abs. 6 Satz 2 RVG zur Anwendung.*)

3. Die Fristversäumnis führt sowohl zum Erlöschen der Grundvergütung i.S.v. § 49 RVG als auch der weiteren Vergütung nach § 50 RVG.*)

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IBRRS 2020, 2134
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauausführung muss anerkannten Regeln der Technik entsprechen!

OLG Koblenz, Urteil vom 31.05.2019 - 6 U 1075/18

1. Der Auftragnehmer sichert üblicherweise stillschweigend bei Vertragsschluss zu, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.

2. Der Auftragnehmer schuldet zum Zeitpunkt der Abnahme ein Bauwerk, das der vereinbarten Beschaffenheit und den anerkannten Regeln der Technik entspricht; dies gilt regelmäßig auch bei deren Änderung zwischen Vertragsschluss und Abnahme.

3. Ein Zurückbleiben der Bauausführung hinter den anerkannten Regeln der Technik ist nur dann vertragsgerecht, wenn die Parteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Dies setzt jedoch voraus, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die mit der Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik verbundenen Konsequenzen und Risiken hingewiesen hat.

4. Der Auftragnehmer kann die Ausführung der Leistung vor der Abnahme wegen Unverhältnismäßigkeit verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Auftraggebers steht. Die Unverhältnismäßigkeit muss dabei ein unmöglichkeitsähnliches Ausmaß erreicht haben und so eklatant sein, dass das Verlangen nach Naturalerfüllung als sinnlos und rechtsmissbräuchlich erscheint.