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IBRRS 2015, 0919Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Auskünften des Bauunternehmers (zu Statikfragen) darf der Architekt nicht vertrauen!
OLG Hamm, Urteil vom 01.09.2014 - 17 U 30/12
1. Für eine fachgerechte Tragwerksplanung ist es erforderlich, über konkrete Lastangaben am Übergang zwischen der wärmetechnischen Gebäudeausrüstung und den daran angrenzenden Stahlbetonteilen zu verfügen. Die Beschaffung dieser Daten ist Bestandteil der vom Architekten geschuldeten Grundlagenermittlung.
2. Verlässt sich der Architekt bei der Planung auf (unrichtige) Angaben des vom Auftraggeber beauftragten Bauunternehmers und kommt es aufgrund dessen zu einem Mangel im Bauwerk, muss sich der Schadensersatz verlangende Auftraggeber die fehlerhafte Auskunft nicht anspruchsmindernd zurechnen lassen.
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