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IBRRS 2026, 0682Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Angestellte Ingenieure machen aus einer GmbH kein Ingenieurbüro!
LG Bochum, Urteil vom 18.02.2026 - 13 O 117/25
1. Ein Unternehmen, das Architekten und Ingenieure beschäftigt, darf die Bezeichnung nicht allein deswegen auch selbst führen.
2. Voraussetzung für die Verwendung der Bezeichnungen durch das Unter-nehmen ist die Besetzung der Gesellschafter und Geschäftsführer.
3. Die Bezeichnung Ingenieur ist ein Qualitätsversprechen, auf das Auftraggeber wie Verbraucher vertrauen können, dürfen und müssen.
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