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IBRRS 2014, 0891Mit Beitrag
Bauvertrag
Wie ist ein gekündigter Pauschalvertrag abzurechnen?
LG Berlin, Urteil vom 16.10.2013 - 99 O 67/12
Der Auftraggeber schuldet nach der Kündigung des Vertrags für die erbrachten Leistungen die Vergütung, die dem Wert der erbrachten Leistung zum Zeitpunkt der Kündigung im Verhältnis zur gesamten Leistung entspricht. Die Abgrenzung kann nicht anhand der geleisteten Stunden zu den kalkulierten Stunden vorgenommen werden, sofern keine Stundenlohnabrechnung vereinbart ist.
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