Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 6. Oktober
IBRRS 2025, 2476
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.09.2025 - 1 ME 55/25
1. Auf dem Baugrundstück zulässigerweise errichtete und genutzte bauliche Anlagen sind bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB auch dann zu berücksichtigen, wenn sie in ein zur Genehmigung gestelltes Vorhaben integriert und weiter genutzt werden sollen.*)
2. Die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.V.m. Nr. 18.2.2, 18.8 der Anlage 1 zum UVPG bei der Zulassung eines Campingplatzes mit gut 100 Stellplätzen bestehende Pflicht zur Durchführung einer Vorprüfung besteht bei der Aufstellung eines der Vorhabenzulassung vorangegangenen Bebauungsplans und erstreckt sich auch auf die Ebene der Vorhabenzulassung (Fortführung der st. Senatsrspr., vgl. IBR 2022, 39; v. 14.7.2022 - 1 ME 58/22 -, BauR 2022, 1475). Dabei kann offenbleiben, ob Nr. 18.2.2, 18.8 der Anlage 1 zum UVPG die Vorprüfungspflicht im Baugenehmigungsverfahren selbst regeln oder insoweit nur auf die Regelungszuständigkeit des Landesgesetzgebers und die dortigen Regelungen (in Niedersachsen Nr. 10 der Anlage 1 zum NUVPG in entsprechender Anwendung) verweisen.*)
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IBRRS 2025, 2551
Wohnraummiete
AG Dortmund, Urteil vom 28.02.2025 - 436 C 7614/24
Eine Google-Rezension eines Mieters mit dem Inhalt "Sehr schlechte Wohnungsgesellschaft! Sie stellen überzogene Rechnungen und ich muss in den Rechtsstreit, um meine Kaution zurückzuerlangen. Nie wieder!" begründet keinen Anspruch der Hausverwaltung darauf, künftige Bewertungen zu unterlassen, ohne zuvor eine eigene Vertragsbeziehung zur Klägerin unterhalten zu haben und ohne diesen Umstand für einen unvoreingenommenen, verständigen Durchschnittsleser erkennbar offenzulegen.
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IBRRS 2025, 2577
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.08.2025 - 2-13 S 37/24
Ein Beschluss, der durch ein gerichtliches Urteil ersetzt wurde, kann von den Eigentümern im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung nur dann abgeändert werden, wenn sich die der Entscheidung zu Grunde liegenden Tatsachen nachträglich ändern. Unzulänglichkeiten der gerichtlichen Beschlussersetzung können nur im Wege eines Rechtsmittels beseitigt werden.*)
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IBRRS 2025, 2578
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2025 - 6 UF 176/25
Nach Inkrafttreten von § 18 Abs. 1 PostG kann im Rahmen der Wahrung von Rechtsmittelfristen nicht mehr darauf vertraut werden, dass postalische Briefsendungen bereits vor den dort genannten Laufzeiten bei Gericht eingehen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann daher nicht gewährt werden, wenn der Rechtsmittelführer erwartet hat, dass sein zur Post gegebenes Rechtsmittel bereits am nächsten Werktag beim Gericht eintrifft.*)
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IBRRS 2025, 2511
Prozessuales
OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.09.2025 - 12 W 110/25
1. Sind die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten Gegenstand des Beweisverfahrens und werden die geltend gemachten Mängel bestätigt, sind die vom Sachverständigen ermittelten Beseitigungskosten der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen.
2. Bei der Wertfestsetzung sind auch nach der Erstbegutachtung eingetretene Preissteigerungen zu berücksichtigen.
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Online seit 2. Oktober
IBRRS 2025, 2544
Werkvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2025 - 22 U 194/24
1. Der Verbraucher hat für bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistungen Wertersatz zu leisten.
2. Zu Dienstleistungen in diesem Sinne gehören auch Werkleistungen (hier: Einbau eines individuell angepassten Treppenliftes).
3. Zu den erbrachten Leistungen gehören nur diejenigen Arbeiten, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung im Bauwerk verkörpern bzw. die schon in das "Werk" eingeflossen sind, nicht jedoch bloße Vorbereitungshandlungen.
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IBRRS 2025, 2572
Vergabe
AG Rostock, Urteil vom 21.08.2025 - 50 C 160/25
1. Fehlende Unterlagen sind nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist, die sechs Kalendertage nicht überschreiten soll, vom Bieter vorzulegen.
2. Bei Eilbedürftigkeit kann auch eine sehr kurze Frist von rund acht Stunden angemessen sein.
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IBRRS 2025, 2483
Öffentliches Baurecht
VGH Hessen, Beschluss vom 05.08.2025 - 4 B 1315/25
1. Die Verpflichtung und Berechtigung zum bauaufsichtlichen Einschreiten kann nicht verwirkt werden.*)
2. Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Nutzungsverbots vor, so ist ein solches in der Regel auch anzuordnen, denn dem der zuständigen Behörde in § 82 Abs. 1 Satz 2 HBO eingeräumten Ermessen ist die Tendenz eigen, die im öffentlichen Interesse grundsätzlich gebotene Pflicht zum Einschreiten zu verwirklichen (sogenanntes intendiertes Ermessen).*)
3. Ein Verstoß gegen formelles Baurecht, also das Fehlen einer Baugenehmigung, rechtfertigt regelmäßig eine Nutzungsuntersagung einer baulichen Anlage unter Anordnung der sofortigen Vollziehung.*)
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IBRRS 2025, 2553
Wohnraummiete
LG Hamburg, Urteil vom 28.02.2025 - 316 S 35/24
Nach dem Einbau neuer, dicht schließender Fenster ist es Sache des Vermieters, die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen und gegebenenfalls die zur Vermeidung von Schimmelbildung erforderlichen neuen Verhaltensanforderungen zu ermitteln. Der Vermieter muss den Mieter sachgerecht und präzise auf die neuen Anforderungen an dessen Heiz- und Lüftungsverhalten im veränderten Raumklima hinweisen.*)
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IBRRS 2025, 2576
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.06.2025 - 2-13 T 34/25
Für die Einholung der Veräußerungszustimmung ist es nicht ausreichend, wenn der Veräußerer die Solvenz des Erwerbers behauptet, jedenfalls auf Nachfrage muss er diese durch Unterlagen belegen.*)
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IBRRS 2025, 1308
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 20.03.2025 - V ZB 32/24
Die zur Auseinandersetzung des Vermögens einer aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechts angeordnete Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist jedenfalls dann fortzusetzen, wenn der Auflösungsgrund vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts am 01.01.2024 eingetreten und der Antrag auf Teilungsversteigerung vor diesem Zeitpunkt gestellt worden ist.*)
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IBRRS 2025, 1145
Zwangsvollstreckung
AG Bremen-Blumenthal, Beschluss vom 03.04.2025 - 22 M 2963/24
1. Ein Räumungstitel ist nur vollstreckbar, wenn er die zu räumenden Räume so genau bezeichnet, dass der Gerichtsvollzieher sie ohne Weiteres lokalisieren kann; die Bezeichnung "Gewerberäume" ohne weitere Konkretisierung genügt nicht.
2. Zinsansprüche sind nur insoweit vollstreckbar, als sie unmittelbar und nachvollziehbar aus dem Titel selbst hervorgehen; eine lediglich fakultative Zinspflicht im Falle der Vorfälligkeit erfüllt dieses Erfordernis nicht.
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IBRRS 2025, 2542
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.09.2025 - 3 U 69/25
Eine Rechtsanwältin kann zwar einzelne Aufgaben auf geeignetes Büropersonal übertragen. Sie muss jedoch sicherstellen, dass ihre Angestellten ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllen, wenn die Belegschaft durch Krankheit und Ausscheiden einer Mitarbeiterin reduziert ist. Dazu muss sie auch einer eventuellen Überlastung entgegenwirken, die dadurch entsteht, dass dem verbliebenen Personal zu viele Aufgaben übertragen werden.*)
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IBRRS 2025, 2543
Prozessuales
KG, Beschluss vom 11.09.2025 - 2 W 26/25
1. Kündigt eine Partei einen Befangenheitsantrag für den Fall an, dass das Gericht an einer bestimmten, ihr missliebigen Rechtsauffassung festhalten sollte, begründet es nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Richter dieses Ansinnen mit deutlichen Worten und unter Hinweis auf die anwaltlichen Berufspflichten des Prozessbevollmächtigten der Partei zurückweist.*)
2. Die dienstliche Äußerung nach § 44 Abs. 3 ZPO dient allein der Tatsachenfeststellung. Sind sämtliche zur Begründung des Ablehnungsersuchens vorgebrachten Tatsachen ohnehin bereits aktenkundig, kann sich dienstliche Erklärung daher auf einen schlichten Verweis auf den Akteninhalt beschränken oder auch ganz unterbleiben.*)
3. Der Umstand, dass ein abgelehnter Richter in einem anderen bei ihm anhängigen Rechtsstreit, an dem die Parteien des Ausgangsverfahren nicht beteiligt sind, nach § 48 ZPO angezeigt hat, dass er von dem Prozessvertreter einer der Parteien Beklagtenvertreter als befangen abgelehnt worden ist, rechtfertigt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ebenfalls nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)
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Online seit 1. Oktober
IBRRS 2025, 2574
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 24.09.2025 - VIII ZR 289/23
Zur Frage des Vorliegens von Eigenbedarf gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn der im selben Haus wie der Mieter wohnende Vermieter beabsichtigt, die eigene Wohnung baulich zu verändern, um sie anschließend zu verkaufen, und die ähnlich große, vermietete Wohnung während der Umbauarbeiten und auch dauerhaft selbst zu nutzen.*)
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IBRRS 2025, 2541
Bauhaftung
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.09.2025 - 29 U 50/24
1. Die Eigentümerin und Vermieterin eines auf einem fremden Grundstück errichteten Turmdrehkrans haftet den beim Umsturz des Krans verletzten Personen aus §§ 836, 837 BGB, wenn der Kran fehlerhaft errichtet wurde und sie sich wegen der Lieferung fehlerhafter Teile nicht entlasten kann.*)
2. Die mit dem Kranaufbau u.a. betraute GmbH und ihren Geschäftsführer treffen eigene Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des im Eigentum Dritter stehenden und auf einem fremden Grundstück fehlerhaft errichteten Krans, was gegenüber den verletzen Personen eine Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB begründen kann.*)
3. Ein Kranprüfungsvertrag zur Erfüllung der Pflichten aus § 26 Abs. 1 und 4 DGUV Krane entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten auf dem Nachbargrundstück verletzter Dritter. Der Prüfer übernimmt hierdurch weder ohne Weiteres eigene Verkehrssicherungspflichten noch trifft ihn eine Garantenstellung.*)
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IBRRS 2025, 2535
Vergabe
VK Sachsen, Beschluss vom 01.08.2025 - 1/SVK/025-25
1. Der Zugang eines elektronischen Angebots ist nicht bereits dann bewirkt, wenn das Angebot auf der Vergabeplattform unter einer dafür nicht vorgesehenen Adresse eingereicht wird.
2. Hat der Auftraggeber für das konkrete Vergabeverfahren für die Abgabe der Angebote eine bestimmte Adresse vorgeschrieben und lädt der Bieter das Angebot auf der Vergabeplattform unter einer anderen Adresse hoch, ist mit der Kenntnisnahme des Auftraggebers unter normalen Umständen nicht zu rechnen. Eine verspätete Kenntnis des Auftraggebers geht zu Lasten des Bieters.
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IBRRS 2025, 2484
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.09.2025 - 1 LA 73/25
1. Ein Bauvorhaben fügt sich bei offener Bebauung - und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - auch dann in die nähere Umgebung ein, wenn sein Abstand zur Nachbarbebauung zwar an einer oder mehreren Gebäudeseiten gering, an anderen Gebäudeseiten aber so groß ist, dass die sich daraus ergebende Bebauungsdichte in der maßgeblichen Gesamtbetrachtung in der näheren Umgebung ein Vorbild findet.*)
2. Der verursachte Stellplatzbedarf im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO wird nicht durch die Zahl der bauordnungsrechtlich oder durch örtliche Bauvorschrift geforderten Stellplätze und Garagen begrenzt.*)
3. Das Berufungsgericht ist zur Entscheidung über einen Antrag gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO berufen, solange das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz geführt wird.*)
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IBRRS 2025, 2533
Gewerberaummiete
LG Wuppertal, Urteil vom 27.11.2024 - 8 S 24/24
1. Maßgeblich für die Frage, ob ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliegt, ist der Nutzungszweck, den der Hauptmieter mit der Anmietung des Mietobjekts vertragsgemäß verfolgt. Dementsprechend liegt ein gewerbliches Mietverhältnis vor, wenn der Hauptmieter die Wohnung zum Zwecke der Weitervermietung an seinen Arbeitnehmer anmietet und nicht selbst zu Wohnzwecken nutzen will. Für die rechtliche Einordnung des Hauptmietvertrags ist es demgegenüber unerheblich, dass der Hauptmieter seinerseits die Räume an Dritte zu Wohnzwecken weitervermieten will.
2. Die Angabe einer Kündigungsfrist oder eines Kündigungstermins gehört nicht zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung ohne Zeitangabe wirkt zum nächstzulässigen Termin. Dies gilt auch, wenn der Kündigende sich in einer Kündigungserklärung auf mehrere, zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirkende Kündigungsrechte stützt. Ohne gegenteilige Anhaltspunkte ist sein ohne Weiteres erkennbarer Wille dahingehend auszulegen, dass eine schnellstmögliche Beendigung gewünscht ist.
3. Mietet ein Arbeitgeber Wohnungen an, um sie seinen Arbeitnehmern mit dem Ziel zu überlassen, sie an sich zu binden und sich so Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen zu verschaffen, liegt eine gewerbliche Weitervermietung von Wohnraum i.S.d. § 565 Abs. 1 BGB vor.
4. Dass der gewerbliche Mieter die Räume an Dritte zu Wohnzwecken weitervermieten will, ist für die rechtliche Einordnung des Hauptmietvertrags unerheblich. Insbesondere führt dies nicht zur Anwendung der Vorschriften des Wohnraumietrechts auf das (Haupt-)Mietverhältnis.
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IBRRS 2025, 2565
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.08.2025 - 2-13 T 56/25
Beschlüsse, die ein Umlaufverfahren nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG ermöglichen, sind objektiv-normativ auszulegen. Es ist nicht statthaft, Absenkungsbeschlüsse für eine unbestimmte Vielzahl von Beschlüssen zu einem Themenbereich (hier Fertigstellung eines steckengebliebenen Baus) zu fassen.*)
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IBRRS 2025, 2499
Steuerrecht
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2025 - 6 LB 3/24
1. Einen Aufwand i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG kann nicht nur derjenige betreiben, der eine neben der Hauptwohnung bestehende Wohnung selbst nutzt, sondern auch derjenige, der die Wohnung einem Angehörigen oder einem sonstigen Dritten unentgeltlich zur Nutzung überlässt.*)
2. Ein Eigentümer oder Wohnungserbbauberechtigter kann bei Überlassung einer Wohnung an Dritte zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, soweit er die Wohnung weiterhin hält und sich der Verfügungsmacht über sie nicht begibt. Auf die Hintergründe für die unentgeltliche Überlassung der Wohnung kommt es dabei nicht an.*)
3. Ein Eigentümer oder Wohnungserbbauberechtigter begibt sich im Fall der Überlassung der Wohnung an einen Dritten auf Grundlage eines Leihvertrags dann seiner Verfügungsmacht, wenn er und der Dritte eine Zweckbestimmung für die Leihe nach § 604 Abs. 2 BGB vereinbart haben.*)
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IBRRS 2025, 1596
Zwangsvollstreckung
OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.04.2025 - 5 W 16/25
1. Die Unterwerfungserklärung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 800 ZPO ist eine ausschließlich auf das Zustandekommen des Vollstreckungstitels gerichtete prozessuale Erklärung.
2. Auf die Erklärung finden die §§ 180 ff. BGB entsprechende Anwendung. Die Unterwerfungserklärung kann von einem Nicht-Eigentümer abgegeben wird, wenn dieser ordnungsgemäß seitens des Eigentümers bevollmächtigt ist oder ermächtigt worden ist, die Erklärung im eigenen Namen abzugeben.
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IBRRS 2025, 2562
Rechtsanwälte
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25.09.2025 - 2-13 S 56/24
Zu „KI-Halluzinationen“ von BGH-Entscheidungen in einem anwaltlichen Schriftsatz.*)
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IBRRS 2025, 2524
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.09.2025 - 30 W 113/25
1. Dass ein sofortiges Anerkenntnis nur unter Verwahrung gegen die Kostenlast abgegeben wird, steht der Gebührenermäßigung im Sinne von Nr. 1211 Nr 2 GKG KV nicht entgegen.*)
2. Grundsätzlich ist der Einwand eines fehlerhaften Kostenansatzes auch im Kostenfestetzungsverfahren beachtlich.*)
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