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Online seit heute

IBRRS 2025, 0008
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Vertragsstrafe will präzise formuliert sein!

OLG München, Beschluss vom 20.11.2023 - 28 U 2254/23 Bau

1. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass der Auftraggeber auf die "mögliche Inanspruchnahme der Vertragsstrafe" verzichtet, wenn festgestellte Mängel "vollständig beseitigt sind, und auch die Mieterin die Übernahme des Objekts nicht wegen Mängeln verweigert", handelt es sich um einen bedingten Erlassvertrag.

2. Die Auslegung dieser Vereinbarung ergibt, dass der Erlass (nur) durch die Abnahme der Leistungen und die Mieterübernahme bedingt ist. Auf die Abnahmereife im Sinne einer vollständigen Mängelbeseitigung kommt es indessen nicht an.

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IBRRS 2025, 1772
VergabeVergabe
Preisaufklärung ist elektronisch durchzuführen!

VK Bund, Beschluss vom 22.04.2025 - VK 1-24/25

1. Der öffentliche Auftraggeber darf den Zuschlag auf ein Angebot ablehnen, wenn er nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären kann.

2. Die Feststellung, dass ein Preis ungewöhnlich niedrig ist, kann sich aus dem Preis- und Kostenabstand zu den Konkurrenzangeboten ergeben, aus Erfahrungswerten des Auftraggebers oder aus dem Abstand zur Auftragswertschätzung.

3. Bei einem Preisabstand von 20 % zum nächsthöheren Angebot erreicht ist der Auftraggeber in der Regel dazu verpflichtet, in eine nähere Prüfung der Preisbildung des fraglichen Angebots einzutreten. Im Bereich zwischen 10 % und 20 % kann eine Nachforschung im Ermessen des Auftraggebers.

4. Die Aufklärung der Angemessenheit der Preise ist im Wege elektronischer Kommunikation durchzuführen. Eine mündliche Kommunikation ist nicht zulässig, soweit sie die Preisaufklärung betrifft.

5. Dem Bieter kann zur Aufklärung der Angemessenheit seiner Preise eine zumutbare Frist zur Beantwortung gesetzt werden. Die Zumutbarkeit der Frist richtet sich im Einzelfall einerseits nach dem Beschleunigungsgebot für das Vergabeverfahren, andererseits nach der Zeit, die der Bieter zur ordnungsgemäßen Beantwortung der Fragen benötigt.

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IBRRS 2025, 1711
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauschuttablagerung ist bauliche Anlage!

VGH Bayern, Beschluss vom 18.06.2025 - 9 CS 25.763

1. Die Bauaufsichtsbehörde kann die teilweise oder vollständige Beseitigung von Anlagen anordnen, wenn diese im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert werden und wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.

2. Ablagerungen in Gestalt von Abfällen, insbesondere Bauschutt, Altholz, Dachpappen, asbesthaltigen Bauabfällen, Altmetall und Bodenaushub stellen unabhängig von einer Befestigung eine bauliche Anlage im Sinne des Bauordnugstrechts dar.

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IBRRS 2025, 1495
WohnraummieteWohnraummiete
Zurückbehaltungsrecht an der Kaution wegen Betriebskosten?

AG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2024 - 46 C 279/24

Dem Vermieter steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution bis zum Eingang der Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung bei ihm zu. Die Höhe richtet sich nach einer Prognose auf Grundlage der vergangenen Abrechnungen.

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IBRRS 2025, 1779
SachverständigeSachverständige
Auch unfertige Gutachten sind zu vergüten!

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.05.2025 - L 10 KO 679/25

1. Ein Anspruch auf Vergütung besteht auch dann, wenn der Sachverständige das Gutachten aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht fertigstellen konnte. Vergütungsfähig sind alle erforderlichen Vorbereitungsarbeiten und erbrachten Teilleistungen.*)

2. Beim Zeitaufwand für die Aktendurchsicht sind im Rahmen der Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal doppelt eingestellte Akten nicht zweimal zu berücksichtigen. Erforderlich und ausreichend ist insoweit die Berücksichtigung des Zeitaufwands zum Bemerken und zur Kontrolle des Vorliegens einer tatsächlichen Doppelung.*)

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IBRRS 2025, 1785
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unleserliche Unterschrift (ohne Namenszusatz) reicht nicht!

BGH, Beschluss vom 24.06.2025 - VI ZB 91/23

Bei einfacher Signatur gem. § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO muss die Namenswiedergabe so entzifferbar sein, dass sie von den Empfängern des Dokuments ohne Sonderwissen oder Beweisaufnahme einer bestimmten Person als Verantwortlicher zugeordnet werden kann (Anschluss an BGH, IBR 2023, 106).*)

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IBRRS 2025, 1770
ProzessualesProzessuales
Zeugen sind das schlechteste Beweismittel ...

LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.05.2025 - 2 SLa 442/24

1. Nach § 286 Abs. 1 ZPO hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten ist.*)

2. Die richterliche Überzeugung muss mit den Denk-, Natur- und Erfahrungssätzen in Einklang stehen. Zu den wissenschaftlichen Erfahrungssätzen zählen die Erkenntnisse der Aussagenpsychologie.*)

3. Die Erkenntnisse der Aussagenpsychologie sind nicht auf strafrechtliche Verfahren beschränkt, sondern auch im Arbeitsgerichtsverfahren zu beachten.*)

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Online seit gestern

IBRRS 2025, 1780
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Heilung einer mangelhaften Streitverkündung durch rügelose Einlassung?

BGH, Urteil vom 12.06.2025 - VII ZR 14/24

Die Heilung inhaltlicher Mängel einer Streitverkündungsschrift nach § 73 Satz 1 ZPO durch "rügelose Einlassung" des auf Seiten des Streitverkünders beigetretenen Streitverkündungsempfängers gemäß § 295 Abs. 1 ZPO mit Wirkung für die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB in der auf diesen Beitritt folgenden mündlichen Verhandlung scheidet aus.*)

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IBRRS 2025, 1763
Beitrag in Kürze
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Widerrufsbelehrung muss Telefonnummer enthalten!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2025 - 12 U 130/24

1. Der Auftraggeber eines Verbraucherbauvertrags wird nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, wenn die Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer, sondern nur eine Faxnummer des Auftragnehmers enthält. Gleiches gilt, wenn die Widerrufsbelehrung den Eindruck erweckt, dass eine Widerrufserklärung lediglich in Textform zulässig ist.

2. Mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Fall 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, wobei für den Vertragsschluss (hier) auf den Zeitpunkt des Zugangs des beidseitig unterzeichneten Vertrags beim Auftraggeber abzustellen ist.

3. Die Verwirkung eines Widerrufsrechts kommt nur in Betracht, wenn sich der Auftragnehmer wegen der Untätigkeit des Auftraggebers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, sodass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (hier verneint).

4. Der Auftragnehmer kann im Falle eines wirksamen Widerrufs Wertersatz verlangen, wenn die Rückgewähr der bis zum Widerrufs erbrachten Leistungen ihrer Natur nach ausgeschlossen ist (hier bejaht für verwertete Planungsleistungen).

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IBRRS 2025, 1769
VergabeVergabe
Der Auftraggeber bestimmt die Zuschlagskriterien!

VK Bund, Beschluss vom 22.05.2025 - VK 1-34/25

1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Festlegung der Kriterien für die Zuschlagserteilung ein Entscheidungsspielraum zu. Er kann festlegen, worauf es ihm bei dem zu vergebenden Auftrag ankommt und was er als wirtschaftlich ansieht.

2. Dem Bestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers unterliegen sowohl die Kriterien, anhand derer die Angebote bewertet werden, als auch die Methode, wie ein Wertungsergebnis ermittelt wird. Dabei steht dem Auftraggeber ein großer Ermessensspielraum zu. Dieser kann nur auf die Einhaltung vergaberechtlicher Grenzen kontrolliert werden.

3. Soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot ergehen, unterliegt der Kontrolle nicht nur die Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes durch den Auftraggeber, sondern auch, ob die Kriterien dem mit ihrer Bestimmung verfolgten Zweck, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, zuwiderlaufen, sachfremde Erwägungen angestellt werden oder der Auftraggeber bei der Festlegung von unzutreffenden tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist.

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IBRRS 2025, 1766
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Naturschutz sticht Ökostromgewinnung!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.05.2025 - 4 LA 57/23

1. Ob an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts ernstliche Zweifel bestehen, wird allein anhand der Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung sowie der vom Rechtsmittelführer zur Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes vorgetragenen Gesichtspunkte beurteilt; vom Rechtsmittelführer nicht genannte Umstände können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils offensichtlich ist.*)

2. Dem Darlegungserfordernis ist nicht Genüge getan, wenn der Zulassungsantragsteller sich darauf beschränkt, die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung allgemein oder unter Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens anzuzweifeln.*)

3. Eine durch die Verschattungswirkung eines unter den Schutz einer Baumsschutzsatzung fallenden Baumes befürchtete Ertragsminderung einer auf einem Dach eines Wohngebäudes zu errichtenden Photovoltaikanlage stellt keine "wesentliche Beschränkung" der nach baurechtlichen Vorschriften zulässigen Nutzung des Grundstücks dar. Art. 14 GG verleiht kein Recht auf die optimale und erträglichste Grundstücksnutzung.*)

4. Den in § 2 Satz 2 EEG 2023 festgelegten Belangen der erneuerbaren Energien könne andere öffentliche Interessen entgegenstehen, wenn sie mit einem dem Art. 20a GG vergleichbaren verfassungsrechtlichen Rang gesetzlich verankert bzw. gesetzlich geschützt sind. Ein öffentliches Interesse besteht auch für den Baumschutz, der als Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen selbst in Art. 20a GG verankert ist.*)

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IBRRS 2025, 1718
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sind Paternoster-Parksysteme zu laut?

VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.02.2025 - 2 K 6818/24

1. Ein sog. Paternoster-Parksystem fällt in den Anwendungsbereich des § 12 Abs. 1 BauNVO.*)

2. Die in der Rechtsprechung entwickelte Einschränkung vom Anwendungsbereich der TA-Lärm für notwendige Stellplätze und Garagen in Wohngebieten ist auch auf Misch- und Kerngebiete anwendbar, sofern es sich um für die dortige Wohnnutzung notwendige Stellplätze handelt.*)

3. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen eines Parksystems ist zwischen nicht-vorhabenspezifischen, mit jedem Parkvorgang verbundenen Geräuscheinwirkungen einerseits und vorhabenspezifischen Geräuscheinwirkungen, die auf die konkrete Ausführung des Parksystems zurückzuführen sind, andererseits zu unterscheiden.*)

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IBRRS 2025, 1747
WohnraummieteWohnraummiete
Tätlicher Angriff auf Vermieter: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung!

AG Paderborn, Urteil vom 24.10.2024 - 50b C 91/24

Körperverletzungen und Tätlichkeiten gegenüber dem Vermieter sind i.d.R. geeignet, eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB ohne vorherige Abmahnung zu rechtfertigen.

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IBRRS 2025, 1745
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftsordnung kann Aufopferungsanspruch ausschließen

AG München, Urteil vom 30.01.2025 - 1293 C 19323/24 WEG

1. Fundamentale Baumaßnahmen wie solche zur statischen Ertüchtigung von Gebäuden können im Rahmen einer Gemeinschaftsordnung als Instandsetzungsmaßnahmen zu qualifizieren sein, sofern die Gemeinschaftsordnung den quantitativen Umfang der Maßnahmen nicht beschränkt.

2. Eine Klausel in einer Gemeinschaftsordnung, die einen Schadensersatz für Maßnahmen ausschließt, die zur Instandhaltung, Instandsetzung und zur Werterhaltung des Gemeinschaftseigentums erforderlich sind oder zweckmäßig erscheinen, kann auch den sog. Aufopferungsanspruch i.S.v. § 14 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 WEG a.F. umfassen (ebenso LG München I, Urteil vom 16.09.2013 - 1 S 21191/12 WEG).

3. Der bis zum 30.11.2020 geltende § 14 Nr. 4 Halbs. 2 WEG a.F. ist von dem seit dem 01.12.2020 geltenden § 14 Abs. 3 WEG n.F. mitumfasst. Dies führt dazu, dass ein in einer Gemeinschaftsordnung vereinbarter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen i.S.v. § 14 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 WEG a.F. auch für den seit dem 01.12.2020 geltenden § 14 Abs. 3 WEG n.F. gelten kann.

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IBRRS 2025, 1730
ProzessualesProzessuales
Gericht muss sich mit Privatgutachten auseinandersetzen!

BGH, Beschluss vom 28.05.2025 - XII ZB 65/25

Das Gericht muss sich mit einem vorgelegten Privatgutachten kritisch auseinandersetzen und begründen, warum es dem Sachverständigengutachten den Vorzug gibt.

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IBRRS 2025, 1677
ProzessualesProzessuales
Weitere Beweiserhebung im sBV abgelehnt: Beschluss nicht anfechtbar!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.06.2025 - 11 W 12/25

Die sofortige Beschwerde gegen einen die weitere Beweiserhebung ablehnenden Beschluss ist unzulässig. Das gilt auch im selbständigen Beweisverfahren.

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Online seit 9. Juli

IBRRS 2025, 1439
BauträgerBauträger
„Flexibler Zahlungsplan ohne Ratenbündelung" ist wirksam!

KG, Urteil vom 20.05.2025 - 21 U 73/24

1. Lässt ein Bauträgervertrag offen, aus welchen Teilbeträgen gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 MaBV sich die sieben Raten zusammensetzen, die der Bauträger dem Erwerber im Verlauf der Vertragsdurchführung höchstens in Rechnung stellen darf, ist dies unbedenklich und führt insbesondere nicht zur Nichtigkeit der Ratenzahlungsvereinbarung des Vertrags.*)

2. Die folgenden Regelungen in einem Bauträgervertrag stellen keine Abweichung von § 3 Abs. 2 MaBV zu Lasten des Erwerbers dar und führen deshalb ebenfalls nicht zur Nichtigkeit der Ratenzahlungsvereinbarung:

a) Eine Regelung die regelt bzw. "klarstellt", dass Mängel unbeschadet gesetzlicher Zurückbehaltungsrechte grundsätzlich nichts am Erreichen eines bestimmten Bautenstandes und der dadurch eintretenden Fälligkeit einer Rate ändern.

b) Eine Regelung, nach der der Erwerber verpflichtet ist, das ihm zur Übergabe angebotene bezugsfertige Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum, soweit es ausschließlich im Bereich seines Sondereigentums liegt, im Gegenzug abzunehmen.*)

3. Die Pflicht des Bauträgers aus einem Bauträgervertrag, dem Erwerber das Sondereigentum zu übergeben oder im Fall der Vermietung die Ansprüche aus dem Mietvertrag an ihn abzutreten, ist keine Geldschuld im Sinne von § 288 Abs. 1 BGB. Der Verzug des Bauträgers mit Übergabe oder Abtretung führt daher für sich genommen nicht dazu, das Verzugszinsen anfallen.*)

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IBRRS 2025, 1741
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherheit auch für (erhöhten) Stundenlohnaufwand!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.10.2024 - 2-32 O 13/24

1. Zur schlüssigen Darlegung eines nach Zeitaufwand abzurechnenden Vergütungsanspruchs bedarf es - auch bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit - grundsätzlich nur der Angabe der für die Vertragsleistung aufgewendeten Stunden. Es kommt nicht auf die im Vertrag angegebene voraussichtliche Gesamthöhe an.

2. Das Sicherheitsverlangen ist nicht schon schon deshalb unwirksam, dass die tatsächlich abgerechneten Stunden etwa doppelt so hoch sind wie die zunächst geschätzten.

3. Die Zulässigkeit eines Teilurteils über den (entscheidungsreifen) Anspruch auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit lässt sich daher mit einem möglichen Widerspruch zur noch ausstehenden Klärung der Höhe des Vergütungsanspruchs verneinen.

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IBRRS 2025, 1757
VergabeVergabe
Nur „Marktkenntnis“ zu haben, reicht für eine Rüge nicht!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.08.2024 - 1 VK 38/24

1. Bei der Prüfung der Unangemessenheit des Preises wird Bezug genommen auf das nächsthöhere Angebot. Der Auftraggeber hat nur dann eine Preisprüfung durchzuführen hat, wenn die sog. Aufgreifschwelle von 20 % erreicht ist.

2. Der Auftraggeber darf das wertungsrelevante Leistungsversprechen eines Bieters ungeprüft akzeptieren, soweit keine konkreten Tatsachen vorliegen, die den Rückschluss auf die beabsichtigte zukünftige Nichteinhaltung der mit Angebotsabgabe eingegangenen Verpflichtungen zulassen.

3. Auch wenn an Rügen ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, sind ins Blaue hinein gestellte Rügen unzulässig und unbeachtlich. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten, reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstoßen reichen nicht aus.

4. Formulierungen wie "nach unserer Kenntnis" oder "nach unserer Informationslage" genügen für eine ordnungsgemäße Rüge in der Regel nicht. Gleiches gilt für das Vorbringen von "Marktkenntnis" ohne weitere Anknüpfungspunkte.

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IBRRS 2025, 1740
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Genehmigung zum Fällen von Bäumen vor der PV-Anlage nicht ohne Solarpflicht!

VG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2024 - 4 K 1421/23

1. Der Schattenwurf von Bäumen auf Photovoltaikanlagen ist im Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung als typische Belastung hinzunehmen.

2. Ohne gesetzliche Solarpflicht ergibt sich allein aus § 2 EEG kein öffentliches Interesse an der Beseitigung von Bäumen zu Gunsten einer Photovoltaikanlage.

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IBRRS 2025, 1754
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abwägungsgebot gilt auch für den Bau von Erschließungsanlagen!

BVerwG, Beschluss vom 15.05.2025 - 9 B 52.24

1. Auch für planersetzende Abwägungsentscheidung bei Erschließungsanlagen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

2. Die Vorschrift des § 125 Abs. 2 BauGB enthält lediglich materiell-rechtliche, aber keine formalen Vorgaben, sodass besondere Anforderungen an eine Dokumentation des Abwägungsvorgangs fehlen.

3. Ein etwaiger Mangel im Abwägungsvorgang ist nur erheblich, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung ohne den Mangel im Ergebnis anders ausgefallen wäre.

4. Eine planersetzende Abwägungsentscheidung kann auch der Begründung eines (vollständig) unwirksamen Bebauungsplans entnommen werden.

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IBRRS 2025, 1708
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Muss Eigentümer die Spülgeräusche des Nachbarn ertragen?

AG Hamburg, Urteil vom 19.03.2025 - 9 C 184/24

1. Der Störer muss zwar grundsätzlich die Quelle fortdauernder Störungen beseitigen. Wie er dies bewerkstelligt, steht ihm allerdings frei.

2. Eine sog. Wohnküche stellt einen schützenswerten Aufenthaltsraum im Sinne der DIN 4109 dar.

3. Regelmäßig ist ein Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, durch nachträgliche Maßnahmen den bestehenden Schallschutz zu verbessern.

4. Dies gilt auch dann, wenn er Veränderungen innerhalb seines Sondereigentums vornimmt, durch die er das Gemeinschaftseigentum auf eine andere und gegebenenfalls intensivere Weise als bisher - allerdings in einem weiterhin zulässigen Rahmen - nutzt.

5. Ein Eigentümer, der sich nach einem Bad-Umbau eines Nachbarn durch Abflussgeräusche gestört fühlt, hat keinen Anspruch auf deren Unterlassung oder Beseitigung, obwohl diese Geräusche die Grenzwerte überschreiten, wenn sie von mangelhaft gedämmten Abflussrohren herrühren, die bereits bei der Erstellung der Eigentumsanlage vorhanden waren.

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IBRRS 2025, 1703
Beitrag in Kürze
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Lügen haben kurze Beine

LG Oldenburg, Urteil vom 23.05.2025 - 13 O 2561/24

1. Der Tatbestand der Verwirkung des Maklerlohns kann erfüllt sein, wenn der Makler über seine eigenen Kenntnisse täuscht oder etwas vorgibt, was er nicht überprüft hat oder den Kunden wissentlich wahrheitswidrig informiert. Dasselbe gilt auch bei dem Verschweigen von wesentlichen Informationen über den Zustand des Objekts.

2. Die Verwirkung des Anspruchs auf Maklerlohn hat Strafcharakter. Sie soll den Makler im Interesse der Wahrung seines Vergütungsanspruchs gerade dazu bewegen, die ihm gegenüber seinem Auftraggeber obliegende Treuepflicht einzuhalten.

3. Auch eine vorvertragliche Pflichtverletzung führt zur Verwirkung.

4. Beantwortet der Makler in einem Besichtigungstermin mit dem Käufer dessen Frage nach Schimmel oder Feuchtigkeit in dem Haus dahin, es sei nichts bekannt, obwohl die Bewohner des Hauses ihm zuvor von solchen Problemen berichtet haben, so hat er seinen Lohnanspruch verwirkt.

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IBRRS 2025, 1737
SteuerrechtSteuerrecht
Wann ist eine Bauleistung steuerlich "erbracht"?

FG Nürnberg, Urteil vom 18.03.2025 - 2 K 1246/22

Eine Leistung ist vor dem 15.02.2014 erbracht i.S.v. § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG, soweit die Steuer dafür entstanden ist. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder Teilleistung ausgeführt worden ist, entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist. Dies umfasst auch vereinnahmte Abschlagszahlungen.

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IBRRS 2025, 1752
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zahlung unter Vollstreckungsdruck ist inkongruent!

BGH, Urteil vom 22.05.2025 - IX ZR 80/24

Eine Zahlung des Schuldners an einen Sozialversicherungsträger in dem Zeitraum von drei Monaten vor Insolvenzantragstellung erfolgt nach seiner objektivierten Sicht unter dem Druck einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung und ist damit inkongruent, wenn der Gläubiger zuvor eine Frist zur Zahlung des fälligen Beitrags gesetzt und für den Fall nicht fristgemäßer Zahlung die ohne weiteres mögliche Zwangsvollstreckung angekündigt hat, auch wenn die Zahlungsaufforderung insgesamt in einem "freundlichen" Tonfall abgefasst ist.*)

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IBRRS 2025, 1749
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kein Annahmewille, keine Zustellung!

BGH, Beschluss vom 09.05.2025 - AnwZ (Brfg) 8/25

1. Eine nach dem Verwaltungszustellungsgesetz erfolgte Zustellung per beA ist ohne Empfangsbekenntnis nicht wirksam und kann nicht durch den Nachweis des tatsächlichen Zugangs geheilt werden.

2. Die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis setzt voraus, dass der Adressat empfangsbereit ist, also den Willen hat, das Schriftstück als zugestellt entgegenzunehmen. Ein derartiger Annahmewille ist auch im Fall der elektronischen Zustellung gegen Empfangsbekenntnis erforderlich.

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IBRRS 2025, 1751
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Darlegungsanforderungen dürfen nicht überspannt werden!

BGH, Beschluss vom 26.06.2025 - III ZR 81/24

1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots ist ein Gehörsverstoß, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat oder der Tatrichter Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht für ausgeschlossen erachtet.

2. Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs ist schlüssig und damit als Prozessstoff erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen. Gleiches gilt für den zur Rechtsverteidigung gehaltenen Sachvortrag.

3. Wird ein sehr allgemeiner Vortrag aus erster Instanz konkretisiert und erstmals substantiiert, ist er neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird.

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Online seit 8. Juli

IBRRS 2025, 1755
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Teilender Bauträger ist kein Eigentümer!

BGH, Urteil vom 16.05.2025 - V ZR 270/23

1. Auch sog. werdenden Wohnungseigentümern kann im Innenverhältnis ein Anspruch auf Beseitigung rechtswidriger baulicher Veränderungen zustehen, dessen Ausübung seit dem 01.12.2020 durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfolgt.*)

2. Der teilende Bauträger handelt bei der Errichtung der Anlage nicht als Wohnungseigentümer, sondern in Erfüllung seiner im Verhältnis zu den Erwerbern bestehenden vertraglichen Verpflichtungen. Errichtet der teilende Bauträger die Anlage nicht plangerecht, stehen den Erwerbern nur vertragliche Ansprüche zu, nicht aber Ansprüche wegen einer rechtswidrigen Beeinträchtigung des (werdenden) Wohnungseigentums i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB; das gilt auch dann, wenn der teilende Bauträger weiterhin eingetragener Eigentümer einer oder mehrerer Einheiten ist und er das gemeinschaftliche Eigentum im räumlichen Bereich dieser Einheiten abredewidrig errichtet.*)

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IBRRS 2025, 1654
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Wer haftet für Fehler eines Dritten beim Anschlagen der Last?

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.06.2025 - 3 U 91/24

1. Verfügt ein Kranfahrzeug über getrennte Antriebe für die Fortbewegung und die Kranfunktion und ereignet sich beim Bewegen der Last mit dem Kranarm ein Unfall, währenddessen das Fahrzeug abgestellt ist und der Kranführer keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Fortbewegungsfunktion hat, so ist der dabei entstehende Schaden nicht beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG eingetreten.*)

2. Wird nur die Überlassung des Krans mitsamt geeignetem Personal geschuldet, wird nur für Bedienfehler des Krans gehaftet, nicht jedoch für Fehler eines Dritten beim Anschlagen der Last.*)

3. Wer einen Verrichtungsgehilfen zum Anschlagen der Last abstellt, haftet im Fall eines Schadenseintritts aufgrund dessen Fehlers wegen eines Auswahlverschuldens, wenn er weder darlegt noch nachweisen kann, dass der Verrichtungsgehilfe entweder aufgrund seiner beruflichen Qualifikation oder aufgrund von Schulungen ausreichende Kenntnisse für die Durchführung derartiger gefahrgeneigter Tätigkeiten hat.*)

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IBRRS 2025, 1735
VergabeVergabe
Vertraulichkeitspflicht vor Informationsanspruch!

VG Berlin, Urteil vom 13.03.2025 - 2 K 100/23

1. Der Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetzes wird u. a. durch die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV eingeschränkt.

2. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in dieser Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben.

3. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt.

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IBRRS 2025, 1727
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ökostromgewinnung ist vorrangiger Gemeinwohlbelang!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.08.2024 - 1 A 10604/23

Das gem. § 2 EEG überragende öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ist als vorrangiger Belang des Gemeinwohls in die nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 DSchG-RP durchzuführende Abwägung einzustellen mit der Folge, dass er durch den öffentlichen Belang des Denkmalschutzes nur ausnahmsweise aufgrund atypischer Umstände überwunden werden kann.*)

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IBRRS 2025, 0928
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Was ist eine Hecke?

BGH, Urteil vom 28.03.2025 - V ZR 185/23

1. Dem Begriff der Hecke im Sinne der Landesnachbargesetze (hier: § 39 Abs. 1 NachbG-HE) ist eine Höhenbegrenzung nicht immanent. Entscheidend für die Einordnung als Hecke ist vielmehr, ob die Anpflanzungen im Einzelfall nach dem äußeren Erscheinungsbild bei einer natürlichen Betrachtungsweise einen geschlossenen Eindruck als Einheit mit einem Dichtschluss sowie einer Höhen- und Seitenbegrenzung vermitteln.*)

2. Wird eine Hecke auf einem Grundstück gepflanzt, das höher liegt als das Nachbargrundstück, ist die nach den Landesnachbargesetzen zulässige Heckenhöhe grundsätzlich von der Stelle aus zu messen, an der die Anpflanzungen aus dem Boden austreten. Erfolgt hingegen im zeitlichen Zusammenhang mit der Anpflanzung eine (künstliche) Erhöhung des Grundstücksniveaus im Bereich der Grundstücksgrenze, ist davon abweichend das ursprüngliche Geländeniveau maßgeblich (Abgrenzung von Senat, Urteil vom 02.06.2017 - V ZR 230/16, IMR 2017, 373 = NJW-RR 2017, 1427).*)

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IBRRS 2025, 1744
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Hecke auf erhöhtem Grundstück: Wie wird ihre Höhe gemessen?

BGH, Urteil vom 27.06.2025 - V ZR 180/24

Der für Hecken aufgestellte Grundsatz, dass bei einer Anpflanzung auf einem Grundstück, das höher liegt als das Nachbargrundstück, die nach den Landesnachbargesetzen zulässige Wuchshöhe von der Stelle aus zu messen ist, an der die Anpflanzungen aus dem Boden austreten, gilt auch für Bäume, Sträucher und andere Gehölze. Auch insoweit ist, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Anpflanzung eine (künstliche) Erhöhung des Grundstücksniveaus im Bereich der Grundstücksgrenze erfolgt, davon abweichend das ursprüngliche Geländeniveau maßgeblich (Fortführung von Senat, Urteil vom 28.03.2025 - V ZR 185/23, IMRRS 2025, 0855 = NZM 2025, 356).*)

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IBRRS 2025, 1739
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sind Geldschulden durch Barzahlung oder Überweisung zu erfüllen?

LG Baden-Baden, Urteil vom 27.06.2025 - 2 S 24/24

1. Ein allgemeiner Grundsatz, wonach Geldschulden gleich welcher Höhe bei Fehlen einer anderslautenden Vereinbarung durch Barzahlung zu erfüllen sind, existiert nicht. Jedenfalls Geldschulden, die eine Höhe von 10.000 Euro oder mehr erreichen, sind grundsätzlich auch durch Buchgeldzahlung erfüllbar.*)

2. Ein einklagbarer Anspruch auf Mitteilung einer Bankverbindung des Gläubigers steht dem Schuldner einer durch Buchgeldzahlung erfüllbaren Geldschuld dennoch nicht zu. Unterlässt der Gläubiger die Mitteilung einer Bankverbindung, kann sich der Schuldner durch Hinterlegung von der Schuld befreien.*)

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IBRRS 2025, 1678
ProzessualesProzessuales
Verletzung richterlicher Hinweispflicht: Befangenheit nur in Ausnahmefällen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.06.2025 - 1 W 30/25

Überschreitet der Richter die Grenzen der Hinweispflicht, begründet dies nicht per se die Besorgnis der Befangenheit, sondern erst dann, wenn sich der Richter von dem üblichen Verfahren so sehr entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (hier verneint).

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Online seit 7. Juli

IBRRS 2025, 1535
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Vergütung soll in Raten bezahlt werden: Wann tritt Verjährung ein?

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2025 - 12 U 98/24

1. Treffen die Parteien hinsichtlich einer Werklohnforderung eine Ratenzahlungsvereinbarung, beginnt für jede Rate mit ihrer Fälligkeit eine eigenständige Verjährungsfrist zu laufen.

2. Erfüllt der Auftraggeber einen Einzelanspruch, indem er - wie hier - eine monatliche Rate zahlt, erbringt er damit zugleich eine Leistung auf den Gesamtanspruch und erkennt diesen in vollem Umfang an. Bei einem solchen Anerkenntnis beginnt die maßgebliche Verjährungsfrist bereits am nachfolgenden Tag im Ganzen neu zu laufen.

3. Ein Ende von (verjährungshemmenden) Verhandlungen ist immer dann anzunehmen, wenn nach Treu und Glauben der nächste Schritt zu erwarten gewesen wäre.

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IBRRS 2025, 1734
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Abstrakte Brandgefahr ist kein Mangel!

LG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2025 - 7 O 56/24

1. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher ist ein Bauvertrag i.S.v. § 650a, wenn der Unternehmer nicht nur die Lieferung und Übereignung der Photovoltaikanlage mit Speicher schuldet, sondern auch deren funktionstaugliche Montage inklusive Planung unter Berücksichtigung der individuellen örtlichen Verhältnisse.

2. Die abstrakte Brandgefahr eines NCA-Batteriespeichers begründet keinen Sachmangel, weil ein etwaiges Brandereignis die Verwirklichung eines allgemeinen Technologierisikos darstellt. Es ist allgemein bekannt, dass Lithium-Ionen-Batterien - wie aus vergleichbaren Ereignissen bei Mobiltelefonen und Elektroautos, über die medial berichtet wurde - ein gewisses Brandrisiko mit sich bringen.

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IBRRS 2025, 1728
VergabeVergabe
Zuschlagskriterien dürfen angepasst, aber nicht geändert werden!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 02.10.2024 - VgK-21/2024

1. Mit der Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe bereits bekannt gemachte Zuschlagskriterien dürfen im Verhandlungsverfahren nur in einem sehr geringen Maße im Stadium der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe angepasst werden. Lediglich Konkretisierungen bereits bekannter Zuschlagskriterien und Unterkriterien sind zulässig.

2. Das Einführen neuer Unterkriterien anlässlich von Verhandlungsvorschlägen eines Bieters verstößt gegen das Verhandlungsverbot.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Vorteile eines Bieters aufgrund seiner Marktposition anderen Bietern gegenüber auszugleichen. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz berechtigt den Auftraggeber jedoch nicht zu einer ungerechtfertigten Einschränkung des Wettbewerbs.

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IBRRS 2025, 1649
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Festsetzung von Gemeinbedarfsfläche auf Privatgrundstücken?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.05.2025 - 1 KN 12/23

1. Für die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche zur Erweiterung eines Schulstandorts auf privat genutzten Grundstücken bedarf es eines konkreten öffentlichen Bedarfs für diese Fläche. Dieser kann sich aus konkreten Flächenbedarfsberechnungen und/oder einem konkreten baulichen Entwicklungskonzept ergeben.*)

2. Zur Schonung des privaten Eigentums muss die Plangeberin geeignete, im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Flächen in Betracht ziehen; gewisse Nachteile bei der Umsetzung auf öffentlichen Flächen sind abhängig von den Umständen des Einzelfalls gegebenenfalls hinzunehmen.*)

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IBRRS 2025, 1706
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Bestimmung in der Hausordnung "unbedingte Ruhe" ist unwirksam!

AG Hamburg, Urteil vom 02.08.2024 - 21 C 402/23

1. Die Regelung in einer Hausordnung, wonach eine unbedingte Ruhe im Interesse aller Mieter und Nachbarn von 13 bis 15 Uhr und von 21 bis 7 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr einzuhalten ist und Fernseh- und Radiogeräte stets auf Zimmerlautstärke zu beschränken sind, ist unwirksam, da die Anordnung einer "unbedingten Ruhe" eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, die mit dem Zweck einer Wohnung und eines vertragsgemäßen Wohnverhaltens nicht vereinbar ist.

2. Denn dies kann - unter strengster Auslegung - bedeuten, dass sich der betroffene Mieter je nach baulichem Zustand des Hauses kaum bis gar nicht in seiner Wohnung bewegen darf, d.h. zugespitzt sich nicht einmal nachts von dem Schlafzimmer zur Toilette bewegen darf, da jede Laufbewegung oder das Öffnen von Türen mit Geräuschen verbunden sind.

3. Dem Bewohner eines Mehrfamilienhauses ist erlaubt, im Rahmen des Sozialadäquaten in der von ihm bewohnten Wohnung auch solche Geräusche zu verursachen, die andere Hausmitbewohner als ruhestörend empfinden mögen.

4. Verursacht normales Laufen zur Nachtzeit aufgrund von quietschenden Dielen Lärm, rechtfertigt dies keine Einschränkung, da die freie Bewegung in der Wohnung von zentraler Bedeutung und sozial adäquat ist.

5. Die Regelung in einer Hausordnung, wonach die Wohnruhe störende Geräusche, die durch Arbeiten oder die Benutzung von Haushaltsgeräten hervorgerufen werden, nur an Werktagen in der Zeit von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr gestattet werden, ist ebenfalls unwirksam, da - nach der strengsten Auslegung - der Einsatz üblicher Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Wäschetrockner und Geschirrspülmaschine zum gewöhnlichen Wohngebrauch zählt und ein Gebrauch nur zu Werktagen zu bestimmten Zeiten eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung darstellt.

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IBRRS 2025, 1736
Beitrag in Kürze
KaufrechtKaufrecht
Speicherkapazität dauerhaft gedrosselt: Batteriespeicher mangelhaft!

OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2025 - 2 U 5/25

Zur Frage, ob Angaben zur Kapazität der Speicherbatterie einer Photovoltaikanlage Grundlage einer Beschaffenheitsvereinbarung sein und einen Sachmangel begründen können, wenn diese Kapazität dauerhaft nicht erreicht werden kann.*)

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IBRRS 2025, 1738
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Wann sind Ausdrucke aus einer elektronischen Gerichtsakte erstattungsfähig?

OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2023 - 25 W 215/22

1. Die Frage, ob die Herstellung von Kopien bzw. Ausdrucken zur sachgemäßer Vorbereitung oder Bearbeitung geboten war, bedarf einer gesonderten Prüfung, die sich an der konkret vorgefundenen Verfahrenssituation auszurichten hat.

2. Ein Sachverständiger, der im Rahmen seiner Vergütung die Pauschale für die Anfertigung von Kopien oder Ausdrucken geltend macht, muss dazu vortragen, warum er die Herstellung von Kopien und/oder Ausdrucken im Rahmen der Bearbeitung für angezeigt gehalten hat.

3. Auch wenn dem Sachverständigen in diesem Zusammenhang ein gewisser Ermessensspielraum zuzubilligen ist, ist die sich dann anschließende Prüfung des Kostenbeamten bzw. der sonstigen mit den Sachverständigenkosten befassten Stellen ausgehend vom Leitbild des selbstständig und hauptberuflich tätigen Sachverständigen vorzunehmen.

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IBRRS 2025, 1732
ProzessualesProzessuales
VU im schriftlichen Vorverfahren: Ab wann ist der Einspruch statthaft?

BGH, Urteil vom 11.06.2025 - IV ZR 83/24

Ist im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens auf der Grundlage von § 331 Abs. 3, § 310 Abs. 3 ZPO ein Versäumnisurteil ergangen, ist für die durch dieses Urteil beschwerte säumige Partei der Einspruch jedenfalls dann statthaft, sobald die erste der gem. § 310 Abs. 3 ZPO erforderlichen Zustellungen wirksam geworden ist.*)

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Online seit 4. Juli

IBRRS 2025, 1701
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Optischer Mangel = wesentlicher Mangel?

KG, Urteil vom 24.06.2025 - 21 U 156/24

1. Eine Wohneinheit ist nur dann bezugsfertig i.S.v. § 3 Abs. 2 MaBV, wenn sie dauerhaft bezogen werden kann.*)

2. Auch ein optischer Mangel, der der Nutzung der Wohneinheit nicht entgegensteht, hindert die Bezugsfertigkeit, wenn er wesentlich ist und der Erwerber aus diesem Grund die Abnahme verweigert.*)

3. Anderes gilt nur, wenn die Beseitigung des Mangels gem. § 635 Abs. 3 BGB unverhältnismäßig ist und der Bauträger sich darauf beruft.*)

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IBRRS 2025, 1643
VergabeVergabe
Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigungserklärung?

VK Berlin, Beschluss vom 20.05.2025 - VK B 1-9/24

1. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten und notwendigen Aufwendungen der Beteiligten richtet sich auch bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung nach billigem Ermessen.

2. Werden die Kosten des Nachprüfungsverfahrens dem Bieter und dem öffentlichen Auftraggeber gesamtschuldnerisch auferlegt und ist der öffentliche Auftraggeber gebührenbefreit, liegt ein Fall der gestörten Gesamtschuld vor. Die vom Bieter geschuldete Gebühr ist dann um den (internen) Haftungsanteil des öffentlichen Auftraggebers zu kürzen.

3. Beigeladene sind nicht an der Kostentragung zu beteiligen, wenn sie sich nicht aktiv durch eigene Anträge, Schriftsätze oder Erklärungen in das Nachprüfungsverfahren eingebracht und sich nicht durch Antragstellung selbst einem Kostenrisiko ausgesetzt haben.

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IBRRS 2025, 1651
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gewachsene Geländeoberfläche bei großflächiger Aufschüttung?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.05.2025 - 1 LA 8/25

1. Gewachsen i.S.v. § 5 Abs. 9 Satz 1 NBauO ist die Geländeoberfläche, wie sie in der Landschaft vor der Bebauung vorgefunden wird (Senatsurt., IBR 2012, 607). Maßgeblich ist nicht der von menschlichem Zutun unbeeinflusste Zustand, sondern derjenige, der von den Beteiligten unangefochten vor der Durchführung der strittigen Baumaßnahme besteht.*)

2. Wird ein Baugebiet vor der Bebauung großflächig aufgeschüttet bzw. wird die Geländeoberfläche neu modelliert, muss sich die zukünftige Bebauung nach Sinn und Zweck des Grenzabstandsrechts an dieser neuen Höhenstruktur und Profilierung ausrichten; sie stellt die gewachsene Geländeoberfläche dar.*)

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IBRRS 2025, 1496
WohnraummieteWohnraummiete
Nur die vertraglich vereinbarten Betriebskosten müssen gezahlt werden

AG Hamburg, Urteil vom 11.12.2024 - 9 C 467/23

1. Über im Mietvertrag ausdrücklich genannte Betriebskostenarten hinausgehende Betriebskosten gelten grundsätzlich als mit der Grundmiete abgegolten.

2. Abweichende Verteilungen der Betriebskosten bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung.

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IBRRS 2025, 1709
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausgelder müssen ohne wenn und aber gezahlt werden

LG Köln, Urteil vom 31.10.2024 - 29 S 27/24

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die keinen Verwalter hat, wird bei einer gegen einzelne Wohnungseigentümer gerichteten Klage durch die übrigen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er den klagenden Verband allein.

2. Eine förmliche Beschlussfassung zu verlangen, deren Ergebnis bereits zweifelsfrei feststeht, wäre eine unnötige Förmelei.

3. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, den Geldbedarf des Verbandes durch Zahlung der Hausgelder zu decken, und können diesen nicht darauf verweisen, dass sie stattdessen selbst Zahlungen an Dritte leisten.

4. Eine Pflicht zur Zahlung von Hausgeldern auf ein nicht unmittelbar auf die Gemeinschaft lautendes Konto kann zu verneinen sein. Allerdings gilt dies nicht, wenn durch das Ausbleiben der Zahlungen die Zahlungsfähigkeit der Gemeinschaft beeinträchtigt wird.

5. Es erscheint zudem treuwidrig, wenn zahlungsverweigernden Eigentümer einerseits eine Zahlung auf das von einem Miteigentümer eröffnete Konto ablehnen, aber gleichzeitig keinerlei Bemühungen unternehmen, gemeinschaftlich mit diesem ein anderes Konto für Gemeinschaft einzurichten.

...

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IBRRS 2025, 1606
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstandsbestimmung erfolgt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten!

OLG München, Beschluss vom 30.04.2025 - 101 AR 32/25

1. Die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes führt noch nicht zu der Bewertung, dass auch dieser Ort den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse bildet.

2. Die Auswahl bei der gerichtlichen Bestimmung des Gerichtsstandes erfolgt nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit (Sachdienlichkeit) und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit, wobei das bestimmende Gericht ein Auswahlermessen hat.

3. Das Einverständnis der von der Auswahl benachteiligten Partei hat bei der Gerichtsstandsbestimmung regelmäßig maßgebliche Bedeutung.

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IBRRS 2025, 1696
ProzessualesProzessuales
Verfahrenswert für Zutrittsgewährung wegen dinglichem Wohnrecht?

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2025 - 7 WF 24/25

Für die Bemessung des Verfahrenswerts gem. § 42 FamGKG ist das Bestehen des dinglichen Wohnrechts maßgeblich, nicht ausschließlich der Antrag auf Zutrittsgewährung zum Haus.

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