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IBRRS 2014, 0572Mit Beitrag
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
Steuerhinterziehung führt zur Unzuverlässigkeit!
VG Braunschweig, Urteil vom 29.01.2014 - 1 A 224/13
Dass ein Bauingenieur rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt ist, darf bei der für die Prüfung der Streichung aus den Entwurfsverfasser- und Tragwerksplanerlisten maßgeblichen Zuverlässigkeit so lange berücksichtigt werden, wie im Bundeszentralregister keine Tilgung erfolgt ist.
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